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Leitungen prüfen / Tiefbauunternehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet

 

Bei Erdarbeiten im Zusammenhang mit einer Baustelle besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Rohrleitungen geschädigt werden. Wird versehentlich eine Leitung getroffen, dann kann das eine zeitliche Verzögerung der geplanten Arbeiten und enorme Zusatzkosten verursachen. Bei Baggerarbeiten auf einem Nachbargrundstück riss das Rohr eines Erdwärmekollektors. Obwohl der geschädigte Auftraggeber den Schaden schon selbst durch Verlegung eines neuen Rohres beseitigt hatte, musste der Tiefbauunternehmer den fiktiven, also aktuell gar nicht mehr existierenden Schaden, begleichen. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wurde im Urteil auf die besonderen Sorgfaltspflichten seines Berufsstandes hingewiesen. Ein Tiefbauunternehmer kann sich nicht auf Unkenntnis der Lage einer Rohrleitung berufen, wenn er sich nicht vergewissert hat, dass der Baugrund, auf dem er baggern will, frei ist.

(OLG München, Aktenzeichen 17 U 8292/21)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Posted by on 1. Dezember 2025.

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