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Ladeinfrastruktur: Novellierte EU Gebäuderichtlinie verstärkt den Druck auf Gebäudeeigentümer

 

Die europäische Mobilitätswende bleibt weiterhin in vielen Bereichen ein Zankapfel zwischen politischer Zielsetzung und praktischer Umsetzung. Nicht zuletzt der Ausbau der erforderlichen Ladeinfrastruktur in Relation zur steigenden Nachfrage durch die wachsende Zahl an Elektrofahrzeugen bleibt aktuellhinter den Erwartungen und Anforderungen zurück. Mit einer Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Building Directive) als Teil des „Fit for 55“-Pakets will die EU-Kommission gegensteuern und das Tempo deutlich erhöhen. Bis Ende Juni 2026 (bzw. bis Anfang2027 in Bezug auf bestehende Nichtwohngebäude) hat der deutsche Gesetzgeber nun Zeit, die neuen Regelungen in Gestalt einer Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in deutsches Recht umzusetzen.

Das Grundprinzip der Vorgaben in der neuen EU Gebäuderichtlinie bleibt in Hinblick auf die Ladeinfrastruktur unverändert: Unterschieden wird zum einen zwischen Nichtwohngebäuden, also überwiegend für Nichtwohnzwecke bestimmten Gebäuden und Wohngebäuden. Unterteilt wird zudem in Neubauten bzw. Bestandsbauten, die größerenRenovierungsmaßnahmen (Renovierung eines Gebäudes, bei der mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle betroffen sind) unterzogen werden und Bestandgebäuden. Schließlich entscheiden Grenzwerte bei der Zahl der vorhandenen Stellplätze, welche Auflagen erfüllt werden müssen.

Nach den genannten Rahmenbedingungen gelten die in Folge der Novellierung verschärften Regelungen:

Neue und stark zu renovierende Nichtwohngebäude müssen je 5 Stellplätze mindestens eine Ladestation und die erforderliche Vorverkabelung (Leitungen bis zum Stellplatz, um Ladestationen anschließen zu können) für mindestens 50 % aller Stellplätze bereitstellen.

Neue und stark zu renovierende Bürogebäude mit mehr als 5 Stellplätzen müssen mindestens eine Ladestation je zwei Stellplätze bereitstellen.

Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen bis zum 1. Januar 2027 einen Ladepunkt je 10 Stellplätze ODER die Infrastruktur für mindesten 50 % aller Stellplätze bereitstellen.

In Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen innerhalb des Gebäudes oder auf direkt angrenzenden Freiflächen müssen eine Vorverkabelung für mindestens 50 % der Stellplätze und Leitungsinfrastruktur (Schutzrohre und Elektrokabel) für den Rest der Stellplätze bereitstellen.

WICHTIGER HINWEIS!

Mit der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie steigen die Anforderungen an die Vorrüstung erheblich: Es reicht nicht mehr aus, lediglich Leerrohre zu verlegen. Für mindestens 50% der Stellplätze muss künftig eine vollständige Vorverkabelung (inkl. Schutzrohren und Elektrokabeln) erfolgen, während für die restlichen Stellplätze zumindest Schutzrohre installiert werden müssen. Dies erhöht den Handlungsdruck bei Planung und Ausführung erheblich – Gebäudeeigentümer und Bauherren sollten sich frühzeitig mit den neuen technischen Anforderungen auseinandersetzen, um Kosten und Umsetzungsaufwand gering zu halten.

Insgesamt wurden die Anforderungen gegenüber der letzten Fassung der Gebäuderichtlinie – sowohl der EPBD als auch des davon abgeleiteten GEIG – noch einmal dahingehend verschärft, dass die Zahl der Stellplätze, ab der Maßnahmen erforderlich sind, weiter gesenkt wurde. Die konkrete Umsetzung in nationales Recht, inGestalt einer zu erwartenden Novellierung des GEIG, bleibt abzuwarten. Hier besteht zudem die Möglichkeit, dass die Vorschriften auf Initiative des deutschen Gesetzgebers noch einmal zusätzlich verschärft werden. Bereits in der aktuell noch gültigen Fassung überschießt das GEIG die Vorgaben der EU.

„Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie bringt uns einen entscheidenden Schritt näher an die Realisierung einer nachhaltigen Mobilitätsinfrastruktur. Für die Zukunft ist es von größter Bedeutung, dass Gebäudeeigentümer frühzeitig handeln, gleichzeitig stehen sie jedochvor der Herausforderung, die neuen Anforderungen im Rahmen ihrer Budgets umzusetzen. Es gilt, Investitionskosten möglichst gering zu halten und bestehende Elektroinstallationen optimal zu nutzen. ENERANDO steht seinen Kunden als zuverlässiger Partner zur Seite, um diesen Wandel effizient und kostenbewusst zu gestalten.“

Auf jeden Fall stehen Gebäudeeigentümer vor der Herausforderung, die neuen Regeln innerhalb der genannten Fristen umzusetzen. In Anbetracht des hiermit verbundenen Aufwands in Planung und Realisierung, in Relation zu den hierfür qualifizierten Fachbetrieben und der zu erwarten sprunghaft ansteigenden Nachfrage, istes mehr als ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und in die aktive Planung einzusteigen.

ENERANDO ist ein Unternehmen, das sich unter dem Blickwinkel der Elektromobilität auf Energieinfrastrukturlösungen spezialisiert hat. Mit unserem Team von EV-, Energie- und IT-Experten verfolgen wir die Vision einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Mobilität und Energieversorgung. In diesem Zusammenhang unterstützen wir Unternehmen dabei, die Herausforderungen der Mobilitäts- und Energiewende zu meistern sowie nachhaltig davon zu profitieren. Mit unserer Komplettlösung aus eigenentwickelter Wallbox, CPO-Backend und unserem Service-Angebot, das von der Analyse bis zu Wartung und Betrieb reicht, bieten wir Lösungen über alle Phasen des Aufbaus und Betriebs von Ladeinfrastruktur und der Optimierung der vorhandenen Energieinfrastruktur. Unser Ziel ist es, für unsere Kunden den Return on Invest zu optimieren und gleichzeitig die Auswirkungen auf die eigenen Prozesse&Ressourcen zu minimieren. So leisten wir gemeinsam mit unseren Kunden einen Beitrag für nachhaltiges und gleichzeitig profitables Wirtschaften im Einklang mit dem Natur- und Klimaschutz.

Posted by on 16. September 2025.

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Categories: Allgemein

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