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Wie kann man einen Mahnbescheid verhindern

 

Redaktion: Herr Engel, viele Menschen fürchten sich vor dem gelben Umschlag vom Gericht. Beginnen wir ganz grundsätzlich: Wie kann man einen Mahnbescheid überhaupt verhindern?

Jörg Engel:
Der wichtigste und zugleich banalste Punkt ist tatsächlich der erste: Schulden rechtzeitig bezahlen. Wer seine Rechnungen fristgerecht begleicht, muss sich mit Mahnbescheiden nicht beschäftigen. In der Praxis ist das aber oft nicht mehr möglich, etwa weil sich mehrere Forderungen aufgestaut haben oder ein finanzieller Engpass entstanden ist. Dann ist der zweitwichtigste Schritt, frühzeitig mit dem Gläubiger zu sprechen. Viele Mahnbescheide ließen sich vermeiden, wenn Schuldner aktiv auf den Gläubiger zugehen und realistische Zahlungsziele oder Ratenzahlungen verhandeln.

Redaktion: Viele Schuldner zögern trotzdem, den Kontakt zu suchen. Warum ist Verhandeln so wichtig?

Jörg Engel:
Weil Schweigen fast immer der schlechteste Weg ist. Gläubiger reagieren häufig deutlich kooperativer, wenn sie merken, dass jemand Verantwortung übernimmt. Ein offenes Gespräch kann zu einem langen Zahlungsziel, zu Raten oder sogar zu einem Vergleich führen. Wer dagegen abwartet, bis der Mahnbescheid kommt, verliert Zeit und Verhandlungsspielraum. Genau hier setzt unsere Beratung an: Wir helfen dabei, auf Augenhöhe zu verhandeln, statt sich nur in die Defensive drängen zu lassen.

Redaktion: Nun gibt es aber auch rechtliche Aspekte rund um die Zustellung eines Mahnbescheids. Können Sie das näher erläutern?

Jörg Engel:
Gerne. Ein Mahnbescheid wird nur wirksam, wenn er ordnungsgemäß zugestellt wird. Nach § 180 ZPO ist eine sogenannte Ersatzzustellung möglich, etwa durch Einlegen des Schreibens in den Briefkasten. Diese Form der Zustellung ist jedoch nicht in jedem Fall unangreifbar. Unter bestimmten Umständen kann man sie anfechten oder zumindest verzögern,um Zeit zu gewinnen und wieder in Verhandlungen einzutreten.

Redaktion: Was bedeutet das konkret für Schuldner?

Jörg Engel:
Ganz praktisch heißt das: Eine Zustellung setzt voraus, dass es überhaupt einen Ort gibt, an dem zugestellt werden kann. Gibt es weder eine Meldeadresse noch einen Briefkasten, kann kein Mahnbescheid wirksam zugestellt werden. Das klingt für Außenstehende ungewöhnlich, ist rechtlich aber eindeutig. Ohne Zustellmöglichkeit bleibt das Verfahren zunächst stecken.

Redaktion: In solchen Fällen kommt doch oft die öffentliche Zustellung ins Spiel, oder?

Jörg Engel:
Das wäre der nächste Schritt, ja. Wenn eine normale Zustellung scheitert, erfolgt in vielen Verfahren eine öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO – also per Aushang oder Veröffentlichung im Amtsblatt. Aber hier kommt ein ganz entscheidender Punkt ins Spiel, den viele Gläubiger nichtkennen: Ein Mahnbescheid darf nicht öffentlich zugestellt werden. Das ist ausdrücklich in § 688 ZPO geregelt.

Redaktion: Das heißt, ohne Zustellung kein Mahnbescheid?

Jörg Engel:
Ganz genau. Und ohne Mahnbescheid gibt es auch keinen Vollstreckungsbescheid. Wenn der sogenannte gelbe Brief nicht wirksam zugestellt werden kann, fehlt die Grundlage für weitere Zwangsmaßnahmen. Gläubiger können dann nicht einfach pfänden oder vollstrecken. Das verschiebt die Machtverhältnisse deutlich und stärkt die Position des Schuldners erheblich.

Redaktion: Kritiker könnten nun sagen, das sei ein „Entziehen vor Gläubigern“. Wie begegnen Sie diesem Vorwurf?

Jörg Engel:
Diesen Einwand höre ich oft, und er greift zu kurz. Unser Service dient nicht dazu, Gläubiger zu verprellen oder sich dauerhaft der Verantwortung zu entziehen. Im Gegenteil: Ziel ist es, eine Verhandlung auf Augenhöhe zu ermöglichen. Viele Gläubiger haben völlig falsche Vorstellungen davon, was imFall einer Insolvenz passiert. Sie glauben, dort mehr Geld zu bekommen – das ist in der Realität meist nicht so.

Redaktion: Können Sie das genauer erklären?

Jörg Engel:
In einer Insolvenz erhalten Gläubiger häufig nur einen Bruchteil ihrer Forderung, manchmal nur wenige Prozent. Wenn sie sich dagegen in einer außergerichtlichen Verhandlung umgänglich zeigen, sind Vergleiche möglich, die für beide Seiten besser sind. Schuldner können zahlen, was realistisch ist, und Gläubiger bekommen oft mehr, als sie im Insolvenzverfahren erhalten würden. Das Problem ist: Ohne Druck sehen viele Gläubiger keinen Anlass, sich darauf einzulassen. Wenn aber klar ist, dass ein Mahnbescheid nicht zustellbar ist, ändert sich die Gesprächsbereitschaft oft schlagartig.

Redaktion: Das heißt, Zeitgewinn ist ein strategischer Vorteil?

Jörg Engel:
Absolut. Zeit bedeutet Handlungsspielraum. Wer Zeit gewinnt, kann Angebote vorbereiten, Einnahmen stabilisieren und vernünftige Vergleiche aushandeln. Genau das ist der Kern unserer Arbeit: rechtliche Möglichkeiten nutzen, um faire Lösungen zu erreichen – nicht um sich wegzuducken, sondern um realistisch und verantwortungsvoll mit Schulden umzugehen.

Redaktion: Ihr Fazit in einem Satz: Was ist der beste Weg, einen Mahnbescheid zu verhindern?

Jörg Engel:
Frühzeitig handeln, offen verhandeln und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen – denn wer seine Rechte versteht, kann Schulden oft besser und günstiger regeln, als viele glauben.

Hinweis: Das Interview dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Posted by on 21. Dezember 2025.

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Categories: Allgemein

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