Kirchenrechtler Schüller:\“Warnschuss\“aus Rom für Woelki – Vatikan-Haltung zu Gemeindereform allerdings\“wirklichkeitsfremd\“

Das Dikasterium hatte Woelki einen Fachaufsatz des früheren NRW-Schulstaatssekretärs Günter Winands zugeleitet, der rechtliche Bedenken gegen das Kölner Reformkonzept vorträgt. Winands habe die Richtlinien des Dikasteriums und die Fachliteratur zusammengefasst und argumentiere\“durchaus schlüssig\“, meinte Schüller.\“Die Grundlinie des Dikasteriums lautet: Kein Bischof darf Gemeinden nach einem für die ganze Diözese gleichlautenden Plan zusammenlegen. Nach einem Masterplan.\“Mit derÜbersendung des Aufsatzes habe Rom dem Kardinal\“letztlich deutlich gemacht, er dürfe zwar Gemeinden zusammenlegen, aber er müsse für jeden Fall eine hoch individualisierte Begründung vorlegen.\“
Dabei sieht Schüller die Position des Klerusdikasteriums ausdrücklich kritisch. Wenn nach den Richtlinien der Vatikan-Behörde weder finanzielle Gründe noch ein Rückgang an Gläubigen noch ein Rückgang an Priestern Fusionen begründen könnten, sei zu fragen, welche Gründe sonst es denn sein sollten.\“Ich halte die Position des Dikasteriums für wirklichkeitsfremd. Aber sie ist der Grund, warum Kardinal Woelki jetzt Post aus Rom bekommen hat.\“Als warnende Beispiele verwies Schüller auf erfolgreiche Beschwerden gegen Zusammenlegungspläne in den Bistümern Trier und Aachen. Dort seien die Bischöfe schließlich von Rom\“zurückgepfiffen worden\“.
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