Kirchen-Urteil – Die Realität ist weiter

Kirchenmitgliedschaft kann Einstellungsvoraussetzung nur dort sein, wo dies\“erforderlich und wichtig\“ist, etwa in Seelsorge oder Bildung. Den katholischen oder evangelischen Hausmeister braucht es nicht. Ohnehin gilt: Ohne nicht-christliche Erzieherinnen im Kindergarten, Pfleger im Altenheim oder Schwestern im Krankenhaus würden viele kirchliche Einrichtungen schon heute nicht mehr funktionieren. Die Lebenswirklichkeit hat so die höchstrichterliche Rechtsprechung vorweggenommen.
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