König: Antragsloses Kindergeld wird künftig nach der Geburt automatisch ausgezahlt

Am heutigen Donnerstag beschließt der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König:
\“Mit dem antragslosen Kindergeld bauen wir Bürokratie spürbar ab und entlasten Familien in den ersten Wochen nach der Geburt.
Für die Union war dabei entscheidend, dass die besondere Schutzbedürftigkeit von Müttern angemessen berücksichtigt wird. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, Mütter nach der Geburt unter den besonderen Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft zu stellen. Diesem Auftrag tragen wirRechnung. Gerade Frauen in schwierigen persönlichen oder wirtschaftlichen Lebenslagen dürfen nicht durch vermeidbare Verwaltungsverfahren zusätzlich belastet werden. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass das Kindergeld grundsätzlich an die Mutter ausgezahlt wird.
Wer die Auszahlung von Beginn an möglichst unkompliziert gestalten möchte, kann seine IBAN bereits vor der Geburt per Elster oder über seine Bank beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegen. So kann das Kindergeld nach der Geburt ohne Verzögerung ausgezahlt werden.\“
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