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Justizfehler in NRW aufgedeckt – Münchener Anwalt holt Häftling in Bielefeldüber vier Jahre vor eigentlichem Strafzeitende vorzeitig aus dem Gefängnis

 

Was ist geschehen?

Aufgrund eines Berechnungsfehlers der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, die im internationalen Strafrecht geltende bedeutsame Rechtsnormen übersehen und daher die Strafzeiten für den in der JVA Bielefeld-Senne inhaftierten und Anfang Juni nunmehr zur Bewährung entlassenen Herrn O. falsch berechnet hatte, saß dieser über drei Monate zu Unrecht in Strafhaft. Viel schlimmer wiegt indes die Tatsache, dass, wenn dieser Justizfehler nicht rechtsanwaltlich aufgedeckt worden wäre, Herr O. dort auch noch wohl weitere fast viereinhalb Jahre unrechtmäßig verblieben wäre. Es bleibt nach diesem Justizskandal nunmehr offen, wie viele in NRW und Deutschland insgesamt Inhaftierte in ähnlichen Fällen als Justizopfer der staatlichen Falschberechnung von Strafzeiten betroffen sind. Im Lichte des für einen Rechtsstaat so wichtigen Vertrauens der Zivilbevölkerung in eine ordnungsgemäße Strafrechtspflege ist dies absolut erschütternd.

Die Rechtslage

Obwohl das deutsche Recht für den Strafvollzug nur einen sogenannten Halbstrafenzeitpunkt und 2/3-Zeitpunkt vorsieht, an dem spätestens das zuständige Strafvollstreckungsgericht eine Entscheidung darüber treffen muss, ob der Strafgefangene aufgrund einer sogenannten günstigen Sozial- und Legalprognose vorzeitigzur Bewährung aus der Haft entlassen werden soll und muss, fand im vorliegenden Fall insoweit belgisches Recht und dessen strafvollzugsrechtlicher 1/3-Zeitpunkt Anwendung. Dies aber übersah die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft.

Herr O. war im Jahre 2021 in Belgien wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelstrafrecht zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Verfahren ist immer noch nicht gänzlich abgeschlossen und liegt momentan dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in Genf vor, dem höchsten quasi-gerichtlichen Entscheidungsgremium der Welt, das noch über dem deutschen Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg steht.

Rechtsanwaltliche Vertretung

Vertreten wird Herr O. in Genf wie auch im vorliegenden Verfahren durch den auf internationales Strafrecht, Revisionsrecht und Verfassungsbeschwerden spezialisierten Münchener Rechtsanwalt Uwe Humbs, der den aufgedeckten Justizfehler nunmehr weiterverfolgt und auf mögliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Bundesland Nordrhein-Westfalen hin untersucht. Obwohl Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft, Landgericht und Justizvollzugsanstalt bereits frühzeitig durch ihn auf den hier maßgeblichen 1/3-Zeitpunkt hingewiesen wurden und er den notwendigen Eilantrag gestellt hatte, konnte erst durch die Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag als letztes Mittel hinreichend Druck auf die Justizbehörden ausgeübt werden, sodass mehr als drei Monate vergingen, bis endlich ein positiver Bewährungsbeschluss für Herrn O. durch das Landgericht Bielefeld erging.

Es kann im Anschluss an den hier aufgedeckten Justizfehler abschließend nur der dringende Appell erfolgen, bei dem deutschen Vollzug von internationalen Strafurteilen die festgesetzten Strafzeiten rechtsanwaltlich überprüfen zu lassen und dies eben nicht blind dem Staat zu überlassen.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Uwe Humbs, M.A.
Tal 44 | D-80331 München
Tel.: 089 20 98 78 46 | Fax: 089 24 60 38 99 | Mobil: 0177 66 95 609
E-Mail: kanzlei-humbs@web.de | post@kanzlei-humbs.com
www.kanzlei-humbs.com

Original-Contentvon: Rechtsanwaltskanzlei Humbs,übermittelt durch news aktuell

Posted by on 12. Juni 2026.

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Categories: Allgemein

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