Halbherzige Reform: EU-Kommission verfehlt eigene Ziele bei Entwaldungsverordnung

\“Die Baubranche ist enttäuscht. Die Kommission hat heute die Chance auf echten Bürokratieabbau verpasst. Entgegen unseren wiederholten Forderungen hat die EU-Kommission kein weiteres Änderungsgesetz vorgelegt. Stattdessen will sie strukturelle Fehler und gesetzliche Ungereimtheiten durch neue Orientierungshilfen und untergesetzliche Korrekturen bereinigen. Das wird scheitern.
Die letztjährige Novellierung auf Betreiben der deutschen Bundesregierung war ein wichtiger erster Schritt. Umso unverständlicher ist es, dass die Kommission diesen Weg nicht konsequent weitergeht. Im Gesetz bleiben Sorgfaltspflichten weiter bestehen, die unsere Betriebe zur unverhältnismäßigenProdukt-Nachverfolgung entlang der gesamten Lieferkette zwingen. Das ist genau das, was der Gesetzgeber ausdrücklich nicht beabsichtigt hat. Es hätte ein förmliches Änderungsgesetz gebraucht. Auch die Anforderung der umfassend rechtskonformen Erzeugung in Drittländern ist in der Praxis ebenso wenig handhabbar.\“
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