GEIG-Novelle verändert gebäudetechnische Anforderungen an Ladeinfrastruktur grundlegend

Mit der geplanten Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) verändert die Bundesregierung die Anforderungen anLadeinfrastrukturan Gebäuden deutlich. Neben strengeren Vorgaben für Neubauten, Renovierungen und Bestandsgebäude führt die Reform insbesondere für öffentlich zugängliche Stellplätze im Nichtwohnbereich flexiblere Erfüllungsoptionen über die bereitgestellte Ladeleistung ein.
Damit verschiebt sich der Fokus künftig stärker von der reinen Anzahl einzelner Ladepunkte hin zu einer bedarfsgerechten Infrastrukturplanung.
Die Novelle dient der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD und wurde am 13. Mai 2026 im Bundeskabinett beschlossen. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die neuen Regelungen noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Für bestimmte Bestandsgebäude gelten die verschärften Anforderungen bereits ab Anfang 2027 – Unternehmen undImmobilien-betreiberhaben damit nur begrenzte Zeit, bestehende Standorte technisch und infrastrukturell vorzubereiten.
LADELEISTUNG WIRD WICHTIGER ALS STARRE LADEPUNKTQUOTEN
Besonders relevant ist die neue Flexibilisierungsoption für öffentlich zugängliche Stellplätze, etwa im Handel oder bei Gewerbestandorten.
Bislang galt bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen pauschal die Vorgabe von mindestens einem Ladepunkt. Künftig soll bei Bestandsgebäuden grundsätzlich ein Ladepunkt je zehn Stellplätze vorgesehen werden – alternativ kann die Vorgabe über eine definierte Gesamtladeleistung erfüllt werden, sofern es sich um einen öffentlichen Ladepunkt handelt.
Dadurch können Unternehmen statt vieler einzelnerAC-Ladepunktekünftig auch leistungsstärkere DC- oder HPC-Ladelösungen einsetzen, sofern die geforderte Gesamtleistung erreicht wird.
Gerade für Handelsstandorte undHotels, bei denen die Ladepunkte meistöffentlich genutzt werden, eröffnet dies deutlich mehr Spielraum bei der Infrastrukturplanung.
ANFORDERUNGEN STEIGEN BEI NEUBAUTEN UND RENOVIERUNGEN DEUTLICH
Die Novelle verschärft gleichzeitig die Vorgaben für Neubauten und größere Renovierungen.
Künftig sollen unter anderem:
neue Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen mindestens teilweise vorverkabelt werden,
neue Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen deutlich umfangreichere Leitungsinfrastruktur erhalten,
bei größeren Renovierungen zusätzliche Pflichten greifen,
bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab 2027 deutlich umfangreicher ausgestattet werden.
Insbesondere Unternehmen undImmobilienbetreiberstehen damit vor der Herausforderung,Ladeinfrastrukturfrühzeitig in Energie- und Standortkonzepte zu integrieren.
LASTMANAGEMENT UND NETZANSCHLUSS RÜCKEN STÄRKER IN DEN MITTELPUNKT
Mit den neuen Vorgaben gewinnt die technische Gesamtplanung deutlich an Bedeutung.
Denn entscheidend wird künftig nicht allein die Anzahl installierter Ladepunkte, sondern die tatsächliche Nutzbarkeit der Infrastruktur im laufenden Betrieb.
„Die GEIG-Novelle zeigt deutlich, dass Ladeinfrastruktur zunehmend als Bestandteil der Energieinfrastruktur verstanden wird. Themen wie Lastmanagement, Anschlussleistung und Nutzerverhalten werden damit wesentlich relevanter als reine Stückzahlen einzelner Ladepunkte“, erklärt Matthias Schmid, CEOENERANDOTechnologies.
Gerade bei größeren Standorten könne die intelligente Verteilung verfügbarer Leistung wirtschaftlich wichtiger werden als der reine Ausbau zusätzlicher Ladepunkte.
BEDARFSORIENTIERTE INFRASTRUKTUR WIRD ZUM ZENTRALEN PLANUNGSTHEMA
Die neue Gesetzeslogik orientiert sich stärker als zuletzt an tatsächlichen Nutzungsmustern und Standortanforderungen. Besonders im Handel oder bei öffentlich zugänglichen Parkflächen kann dies Vorteile schaffen, da Ladeinfrastruktur flexibler auf Aufenthaltsdauer, Ladebedarf und Nutzerverhalten abgestimmt werden kann.
Auch Verbände bewerten die stärkere Orientierung an der Ladeleistung grundsätzlich positiv. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Netzanschluss, Lastmanagement und technische Umsetzbarkeit künftig noch stärker berücksichtigt werden müssen.
Für Unternehmen bedeutet das:
Ladeinfrastruktur wird zunehmend zu einer strategischen Infrastrukturentscheidung– nicht nur zu einer regulatorischen Pflicht.
INFRASTRUKTURPLANUNG WIRD KOMPLEXER
ENERANDOerwartet, dass die GEIG-Novelle die Anforderungen an technische Planung und Systemintegration deutlich erhöhen wird.
Im Mittelpunkt stehen künftig unter anderem:
Lastmanagement
Netzanschlusskapazitäten
Skalierbarkeit
Nutzergruppen
Integration von PV und Speichern
AC-/DC-Ladestrategien
Betriebs- und Abrechnungskonzepte
Dadurch werde die Qualität der Gesamtplanung künftig stärker über Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit entscheiden als die reine Anzahl installierter Ladepunkte.
FAZIT
Mit der GEIG-Novelle verschärfen sich die regulatorischen Anforderungen an Ladeinfrastruktur deutlich. Gleichzeitig entsteht erstmals mehr Flexibilität bei der Umsetzung.
Für Unternehmen,Immobilienbetreiberund Handelsstandorte bedeutet das vor allem eines:
Ladeinfrastrukturmuss künftig stärker bedarfsorientiert, energieintegriert und langfristig skalierbar geplant werden.
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