Gefahrstoffe in Werkstätten richtig lagern

Vorgehen nach dem STOP-Prinzip
Als Leitlinie für den Umgang mit Gefahrstoffen hat sich das STOP-Prinzip bewährt, das die Rangfolge von Schutzmaßnahmen beschreibt. Die einzelnen Buchstaben stehen dabei für Substitution, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Als erste Maßnahme sollte also geprüft werden, ob es weniger gefährliche Alternativen zu den verwendeten Gefahrstoffen gibt, etwa Reiniger, die keine Lösungsmittel enthalten. Technische Maßnahmen wie Lüftungsanlagen senken ebenfalls die Risiken, da sie die Ausbreitung von Gefahrstoffen unterbinden oder zumindest deutlich reduzieren. Sind Beschäftigte gut über die Gefährdungen informiert, achten sie auch besser darauf, sich und andere zu schützen. Deshalb zählen Schulungen und Unterweisungen zu den wichtigsten organisatorischen Maßnahmen. Alle weiteren Risiken, die durch die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend beseitigt sind, werden durch personenbezogene Maßnahmen wie Schutzkleidung und Atemschutzmasken aufgefangen.
Grundregeln der Lagerung beachten
Die in Werkstätten verwendeten Gefahrstoffe müssen darüber hinaus sicher gelagert werden. Zu den wichtigen Grundregeln zählt,\“Gefahrstoffe nie auf Fluchtwegen, in Pausenräumen oder in offenen Regalen zu lagern\“, erläutert Dr. Christina Spassova, Referentin Gefahrstoffe von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Auch darf niemand in Arbeitsbereichen, in denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, essen, trinken oder rauchen. Je nach gelagerter Menge und Art müssen gegebenenfalls weitere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Flüssige Gefahrstoffe werden zum Beispiel über einer Auffangwanne gelagert, um Risiken durch mögliches Auslaufen zu verhindern.
Mit diesem und weiteren Themen befasst sich die neue Ausgabe von Arbeit&Gesundheit.
Über Arbeit&Gesundheit
Arbeit&Gesundheit – Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte bietet speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnittene Informationen und nützliche Tipps für den Arbeitsalltag. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verschicken die Zeitschrift kostenfrei an die bei ihnen versicherten Unternehmen. Die auflagenstärkste Präventionszeitschrift der gesetzlichen Unfallversicherung erscheint sechsmal im Jahr. Drei Beiträge jeder Ausgabe sind auch in Leichte Sprache übertragen, die über die Website abrufbar sind.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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