Gefahren zu Weihnachten – Vorsicht vor Wohnungsbränden durch grobe Fahrlässigkeit

Gut, wer die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder installiert hat.\“Sie verhindern zwar keine Wohnungsbrände zu Weihnachten, aber sie warnen die Bewohner vor den Gefahren von Rauch und Flammen. Das kann Leben retten\“, betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Für Brandschäden am Inventar und am Wohngebäude kommen entsprechend abgeschlossene Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen auf. Doch Vorsicht, der Versicherungsschutz kann bei grober Fahrlässigkeit gefährdet sein, warnt Versicherungsexperte Buck. Jenach Schwere der Fahrlässigkeit können Versicherer bei einem Wohnungsbrand die Leistungen kürzen.\“Empfehlenswerte Hausrat- und Wohngebäudeversicherer verzichten jedoch bis zu einer bestimmten Summe oder besser ganz auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei der Schadenverursachung\“, informiert der Fachmann. Am besten ist es, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung beim selben Versicherer abzuschließen, der diesen Ausschluss der Einrede der groben Fahrlässigkeit beinhaltet, rät Jürgen Buck.
Mit welchen einfachen Maßnahmen Wohnungsbrände in der Advents- und Weihnachtszeit vermieden werden können, ist kostenlos unterwww.geldundverbraucher.de, Rubrik\“Gratis\“\“Advent und Weihnachten\“zu finden. Wer seinen Versicherungsschutz bei bestehenden Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen kostenlos auf den Einschluss der Einrede der groben Fahrlässigkeit überprüfen lassen möchte, findet das Formular\“Versicherungs-Check\“ebenfalls unter der Rubrik\“Gratis\“.
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