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Gebäudetyp E: Baurechtlicher Meilenstein

 

Das Baugewerbe begrüßt die heute vorgestellten Eckpunkte zum Gebäudetyp E als wichtigen Schritt zu mehr Kosteneffizienz beim Wohnungsbau. Die geplante zivilrechtliche Verankerung schafft die dringend benötigte Rechtssicherheit für Bauherren und Unternehmen, so Felix Pakleppa, HauptgeschäftsführerZentralverband Deutsches Baugewerbe:

\“Der Gebäudetyp E kann ein wirksames Instrument werden, um Bauen wieder bezahlbar zu machen – vorausgesetzt, er wird konsequent umgesetzt. Wir brauchen die Freiheit, kostengünstig und innovativ zu bauen, ohne uns in einem Dickicht zum Teil überambitionierter Standards zu verlieren. Dabei gilt selbstverständlich: Sicherheit und Qualität haben oberste Priorität.

Endlich können Bauherren und Unternehmen von überambitionierten technischen Regeln abweichen, ohne in Haftungsfallen zu geraten – das ist ein baurechtlicher Meilenstein. Entscheidend für den Erfolg wird sein, dass die Länder nicht durch zusätzliche Anforderungen in den Richtlinien die Vorteilewieder zunichtemachen.

Jetzt muss es schnell gehen: Nach Jahren steigender Baukosten und sinkender Fertigstellungszahlen darf der Gesetzgebungsprozess nicht verschleppt werden. Bauwillige und Baubranche brauchen Klarheit, um den Bau-Turbo auch zünden zu können.\“

Pressekontakt:

Iris Rabe
Leiterin Abteilung Kommunikation und Presse
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail rabe@zdb.de

Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe,übermittelt durch news aktuell

Posted by on 20. November 2025.

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Categories: Allgemein

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