Für ein innovativeres Europa / EFI-Gutachten 2026 an Bundeskanzlerübergeben
Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat heute ihr neues Jahresgutachten an die Bundesregierungübergeben. Die Analysen sind dabei nicht allein auf Deutschland gerichtet, sondern beziehen das europäische Forschungs- und Innovationssystem mit ein.
Sprunginnovationen in Europa möglich machen
Die EFI hält es für notwendig, Sprunginnovationen nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch gemeinsam mit europäischen Partnerländern gezielt zu fördern.\“Angesichts zunehmender geopolitischer Fragmentierung und eines immer intensiveren Innovationswettbewerbs sollte Europa seine Kräfte bündeln und die notwendigen Strukturen schaffen, um technologische Durchbrüche selbst hervorzubringen\“, empfiehlt die EFI-Vorsitzende, Prof. Irene Bertschek vom ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim. Der von der EU-Kommission geplante Aufbau ARPA-ähnlicher Mechanismen im Europäischen Innovationsrat (EIC) könnte hierfür ein wichtiger Schritt sein. Schließlich sind die US-amerikanischen ARPA-Einrichtungen (Advanced Research Project Agencies) weltweites Vorbild für die Förderung von Sprunginnovationen.
Der EIC braucht ein Freiheitsgesetz
\“Damit ARPA-ähnliche Mechanismen im EIC wirksam etabliert werden können, sind Voraussetzungen erforderlich, die bislang nicht gegeben sind\“, führt Bertschek aus. Nach Auffassung der EFI muss der EIC zu einer eigenständigen Organisation weiterentwickelt werden, die der direkten Steuerung durch die EU-Kommission entzogen ist. Darüber hinaus braucht der EIC einen Kreis unabhängiger Programmmanagerinnen und -manager, wie er fürARPA-Institutionen typisch ist.
\“Sollte die EU-Kommission nicht bereit sein, dem EIC die notwendige politische und operative Unabhängigkeit – etwa durch ein EIC-Freiheitsgesetz – zu gewähren, raten wir dazu, die Förderung von Sprunginnovationen durch Institutionen außerhalb bestehender EU-Strukturen voranzutreiben\“, so Bertschek.
Erfolgsgeschichte des ERC für die Zukunft sichern
Der Europäische Forschungsrat (ERC) gilt als Erfolgsgeschichte europäischer Forschungspolitik. Er fördert exzellente Grundlagenforschung, bei der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Projekte zu frei gewählten Themen einreichen können. Die Vergabe der Mittel erfolgt ausschließlich nachwissenschaftlicher Exzellenz.
\“Der Erfolg des ERC beruht maßgeblich auf seiner Unabhängigkeit von politischen, regionalen oder thematischen Vorgaben sowie auf transparenten und qualitätsgesicherten Auswahlverfahren\“erklärt EFI-Mitglied Prof. Guido Bünstorf von der Universität Kassel.\“Internationale Entwicklungen – beispielsweise in den USA – führen uns jedoch schmerzhaft vor Augen, wie fragil die Freiheit von Forschung und Forschungsförderung ist.\“Auch beim ERC bestehen potenzielle Einfallstore für politische Einflussnahme: So ist der ERC bislang keine eigenständige Einrichtung mit dauerhaftem Mandat, sondern Teil des EU-Forschungsrahmenprogramms. Zudem liegt die Umsetzung der Fördermaßnahmen bei einer Ausführungsagentur (ERCEA), die der EU-Kommission untersteht.\“
Um die wissenschaftliche Exzellenz und Unabhängigkeit des ERC dauerhaft zu sichern, empfehlen wir, ihm einen unabhängigen Status – vergleichbar dem der Europäischen Investitionsbank – zu verleihen und ihn mit einem stabilen Langzeitbudget auszustatten\“, so Bünstorf.
Einen echten Binnenmarkt für Start-ups schaffen
Der europäische Binnenmarkt ist nach wie vor stark fragmentiert. Das stellt wachstumsorientierte Unternehmen, die in andere EU-Länder expandieren wollen, vor erhebliche Probleme. So müssen Unternehmen bei grenzüberschreitender Tätigkeit eine Vielzahl unterschiedlicher nationaler Regelwerke beachten – insbesondere im Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht.\“Europäische Unternehmen befinden sich dadurch gegenüber Wettbewerbern aus den USA oder China klar im Nachteil\“, führt Bertschek aus.\“Denn US-amerikanische und chinesische Start-ups können ihre Geschäftsmodelle auf ihren deutlich größeren heimischen Märkten günstiger und schneller skalieren.\“
Um für wachstumsorientierte Start-ups attraktiv zu bleiben und deren Abwanderung ins außereuropäische Ausland zu verhindern, wird über die Einführung eines sogenannten 28. Regimes beraten, einer einheitlichen Rechtsform für Unternehmen auf EU-Ebene, die zusätzlich zu den bestehendengesellschaftsrechtlichen Regelungen der 27 Mitgliedstaaten geschaffen werden soll.
28. Regime notfalls mit ausgewählten Partnern umsetzen
Die vorliegenden Konzepte zur Ausgestaltung eines 28. Regimes enthalten wichtige Ansätze, um die Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts für Start-ups zumindest in Teilen zu überwinden.\“Allerdings gibt es unterschiedliche Faktoren, auf die die EU-Kommission achten sollte: Wichtig ist, dass sich ein 28. Regime an den Bedürfnissen von Start-ups orientiert und ohne komplizierte Zugangskriterien auskommt\“, betont Bertschek. Alles andere schafft wieder bürokratische Zusatzbelastungen, die es eigentlich zu überwinden gilt.
\“Sollte sich für ein 28. Regime innerhalb der EU keine Mehrheit finden, empfehlen wir die Umsetzung in Kooperation mit ausgewählten Partnerländern. Eine weitere Möglichkeit wäre eine gemeinsame deutsch-französische Harmonisierungsinitiative\“, führt Bertschek aus. Auf diese Weise würde zunächst ein einheitlicher Rechtsrahmen für französische und deutsche Start-ups geschaffen, dem sich dann weitere EU-Staaten anschließen können.
Pressekontakt:
Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI)
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