Extrem hohe Klimagas-Emissionen durch Chemiekonzern Solvay: Deutsche Umwelthilfe fordert Akteneinsicht in Vertrag zwischen Land Baden-Württemberg und Unternehmen

Dazu sagt Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer:
\“Unverständlich und empörend ist die Tatsache, dass vom Umweltministerium ein relativer Grenzwert von 3 mg pro Kubikmeter Abluft festgelegt wurde und kein absoluter Summenwert, wie wir es in der Regel von CO2-Werten pro Anlage und Jahr kennen. Da das Klimagas SF6 nicht toxisch ist, ergeben Konzentrationswerte keinen Sinn. Der Chemiekonzern Solvay kann durch eine Vergrößerung der bewegten Luftmassen sogar legal mehr emittieren. Die Messungen der Frankfurter Wissenschaftler, die überhaupt erst die extrem hohen Emissionen ans Licht gebracht haben, bezogen sich auf die absolut emittierten Mengen. Selbst diese Forderung soll nun nicht vor Gericht verbindlich durchgesetzt werden, sondern durch eine Vereinbarung zwischen Land und Unternehmen, bei dem sich letzteres noch fünf Monate Zeit lassen kann, sie zu erfüllen. Wir fordern vom zuständigen Umweltministerium Maßnahmen zu ergreifen, um den Ausstoß des Ultra-Klimagases SF6 mit sofortiger Wirkung zu unterbinden.\“
Hintergrund:
Das Land Baden-Württemberg hatte am 3. November 2025 einen Bescheid erlassen, der einen Grenzwert von 3 mg/m3 enthält. Gegen diesen Bescheid hatte das Unternehmen geklagt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die DUH als Beigeladene zum Verfahren zugelassen. Das Gericht erklärt, dass die DUH\“über eine dem Verfahren dienliche Sachkunde verfügen dürfte, die für das Verfahren nutzbar gemacht werden kann\“. Im Vorfeld hatte die DUH bereits Akteneinsicht in die vorangehende Kommunikation zwischen Land und Unternehmen beantragt sowie Strafanzeige gegen die Solvay GmbH gestellt.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
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