Erfolgreiche Klage: Deutsche Umwelthilfe zwingt Non-Food-Discounter Action zur gesetzlich vorgeschriebenen Rücknahme bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen

Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
\“Das seit mehr als 20 Jahren in Deutschland geltende Pfand von 25 Cent auf Einweg-Getränkeverpackungen ist ein großer Erfolg im Kampf gegen die Vermüllung der Umwelt. Mehr als 98 Prozent der bepfandeten Verpackungen werden inzwischen gesammelt und recycelt. Die Voraussetzung dafür sind jedoch eine flächendeckende Rücknahme und eine reibungslose Auszahlung des Pfandes. Doch genau dies hat der Non-Food-Discounter Action in drei getesteten Filialen verweigert. Zudem hat sich das Handelsunternehmen gegenüber anderen Marktteilnehmern, die sich an die Einwegpfandpflicht halten, einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil verschafft. Es spricht Bände, dass Action gerichtlich dazu verurteilt werden musste, sich an geltendes Recht zu halten. Wir fordern den Discounter und alle anderen Anbieter bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen dazu auf, die Regeln der Einwegpfandpflicht ausnahmslos umzusetzen. Wir werden weiterhin stichprobenartige Tests bei großen Händlern durchführen und Verstöße gegen die Rücknahmepflicht und Pfandauszahlung notfalls gerichtlich stoppen.\“
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
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Categories: Allgemein
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