Endlich ein Schritt in die richtige Richtung

\“Diesmal muss die Zeit wirklich genutzt werden. Die Kommission gibt selbst zu, dass das IT-System zur Abgabe der Sorgfaltserklärungen der erwarteten Belastung voraussichtlich nicht standhalten wird,\“so der Großhändler.
Und weiter:\“Neben den fehlenden technischen Voraussetzungen braucht es dringend Vereinfachungen und Anpassungen am Verordnungstext selbst. Die EUDR muss so ausgestaltet werden, dass sie in der Praxis auch tatsächlich angewendet werden kann. Dazu gehört insbesondere, dass die Sorgfaltspflichten ausschließlich für den Erstinverkehrbringer gelten. Wiederholte Berichts- und Kontrollpflichten entlang der gesamten Lieferkette schaffen keinen Mehrwert, sondern erzeugen unnötige Bürokratie. WerBürokratieabbau verspricht, muss diesen Anspruch auch konsequent einlösen.\“
\“Auch wenn wir aufatmen, die Entscheidung kommt aus Unternehmersicht natürlich zu spät. In Vorbereitung auf das Inkrafttreten haben wir Unternehmen viel Zeit und Geld investiert. Brüssel muss verstehen, dass Bürokratieentlastung auch Verlässlichkeit bedeutet. Grundsätzlich gilt: Die EU-Nachhaltigkeitsgesetzgebung bedarf Reformen, deshalb ist es entscheidend, die Wirtschaft von Anfang an rechtzeitig und umfassend in die Gesetzgebungsprozesse einzubeziehen – um Situationen wie die aktuelle mit der EUDR künftig zu vermeiden,\“schließt Jandura.
Pressekontakt:
Iris von Rottenburg
Abteilungsleiterin Kommunikation
Frederike Röseler
Pressesprecherin
Tel: 030/590099520
Mail: presse@bga.de
Original-Content von: BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., übermittelt durch news aktuell
Categories: Allgemein
No Responses Yet
You must be logged in to post a comment.