IINews



« | »

Digitaler Türspion / Besser vorher Eigentümerbeschluss besorgen

 

Ein sehbeeinträchtigter Wohnungseigentümer ließ an der Außenseite seiner Eingangstüre einen sogenannten\“digitalen Türspion\“anbringen, um davorstehende Personen auf einem Bildschirm besser erkennen zu können. Das Gerät hatte keine dauerhafte Speicherfunktion. Die Gemeinschaft hatte den Einbau des Spions nicht genehmigt, Nachbarn zogen dagegen vor Gericht. Die Justiz sah nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Persönlichkeitsrechte der Kläger verletzt und untersagteden weiteren Gebrauch des Geräts. Auch wenn er selbst wegen seiner Einschränkungen darauf angewiesen sei, müsse er zuvor einen Beschluss der Eigentümer herbeiführen.

(Landgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 11 S 162/23)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Posted by on 4. August 2025.

Tags: , , ,

Categories: Allgemein

No Responses Yet

You must be logged in to post a comment.

« | »




Neueste Beiträge


Seiten



fabino - News von Erzeugern und Herstellern von Lebensmitteln, Getränken und Zutaten