Deutsche Umwelthilfe zum Reparaturgesetz:\“Umweltminister Schneider verpasst Chance zur starken Förderung von Reparaturen und muss dringend nachbessern\“

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Barbara Metz:
\“Hohe Kosten sind für Verbraucherinnen und Verbraucher die größte Hürde, wenn es darum geht, Elektrogeräte zu reparieren und länger zu nutzen. Mit der angekündigten Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur hat Umweltminister Carsten Schneider eine große Chance verpasst, Reparaturenendlich in der Breite bezahlbar zu machen. Wir fordern die Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus, durch den Verbraucherinnen und Verbraucher einen Teil der Reparaturkosten erstattet bekommen können. Der Bonus könnte nach französischem Vorbild aus Herstellerbeiträgen finanziertwerden und würde so zu keinen zusätzlichen öffentlichen Ausgaben führen. Erfolgreiche Programme für einen Reparaturbonus in Bundesländern wie Sachsen, Thüringen und Berlin zeigen, welchen wirksamen Beitrag ein Reparaturbonus für den Ressourcen- und Klimaschutz leisten kann.Fest steht: Das Reparaturgesetz muss dringend nachgebessert werden.\“
Hintergrund:
Bis zum 31. Juli 2026 muss Deutschland die Regelungen aus der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur in nationales Recht umsetzen. Ab dann müssen Hersteller von z.B. Waschmaschinen, Kühlschränken oder Smartphones diese zu einem angemessenen Preis reparieren, der nicht von der Reparatur abschreckt. Des Weiteren müssen sie Ersatzteile und Werkzeuge bereitstellen und dürfen Reparaturen nicht technisch behindern.
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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Categories: Allgemein
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