\“DEKV begrüßt Kabinettsbeschluss zum Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG)\“

Besonders positiv bewertet der DEKV die vorgesehene trägerneutrale Förderung im Gesetzentwurf.\“Dass alle Trägerformen gleichberechtigt berücksichtigt werden sollen, ist ein bedeutsamer Schritt. Gerade die freigemeinnützigen und evangelischen Krankenhäuser tragen maßgeblich zur regionalen und kommunalen Gesundheitsversorgung bei – und das häufig ohne die Möglichkeit eines kommunalen Defizitausgleichs\“, erklärt Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des DEKV.
\“Der heutige Beschluss ist ein starkes Signal für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Investitionen in die soziale und gesundheitliche Infrastruktur stärken nicht nur das Versorgungssystem, sondern auch das Vertrauen der Menschen in eine verlässliche Daseinsvorsorge – insbesondere in strukturschwächeren Regionen\“, so Radbruch weiter.
Mit dem Gesetz erhält die Krankenhausinfrastruktur in Deutschland eine wichtige Perspektive für zukunftsfeste Investitionen. Der DEKV appelliert an die Bundesländer, die Mittel auch für die freigemeinnützigen Krankenhäuser bedarfsgerecht und unbürokratisch bereitzustellen.
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