Bundeskabinett beschließt Verpackungsgesetz: Rolle rückwärts bei der Mehrwegförderung und Kniefall vor der Einweg-Lobby

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
\“Die Beibehaltung der 70-Prozent-Mehrwegzielquote für Getränke ist ein wichtiges politisches Signal und unterstreicht die ökologische und ökonomische Bedeutung von Mehrweg. Es ist völlig unverständlich, warum im heute beschlossenen Gesetzentwurf der ursprünglich vorgesehene Finanzierungsmechanismus zur Mehrwegförderung entkernt wurde. Statt eines verpflichtenden Beitrags zur Mehrwegförderung von fünf Euro pro Tonne in Verkehr gebrachter Einweg-Verpackungen, sollen Organisationen der Herstellerverantwortung und Pfandsysteme nun lediglich einen Mindestanteil ihres Budgets nach eigenem Ermessen für Maßnahmen zur Abfallvermeidung zur Verfügung stellen. Während in Frankreich jährlich ein von der Einweg-Industrie zu zahlendes verbindliches Budget in zweistelliger Millionenhöhe zur Entwicklung ressourcenschonender Mehrwegsysteme investiert wird, gibt es in Deutschland eine politische Vollbremsung. So fehlen die dringend benötigten Mehrwegimpulse, um das Vermeidungsziel für Verpackungsabfälle von fünf Prozent bis 2030 zu erreichen. Wir fordern von Umweltminister Carsten Schneider die Durchsetzung eines verbindlichen und wirkungsvollen Finanzierungsmechanismus zur Mehrwegförderung. Effektiv wäre auch eine bundesweite Abgabe auf Einweg-Verpackungen. Städte wie Tübingen und Konstanz zeigen bereits erfolgreich, wie ein solches finanzielles Lenkungsinstrument Mehrweg massiv fördert und zu weniger Einweg-Müll führt.\“
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V.,übermittelt durch news aktuell
Categories: Allgemein
No Responses Yet
You must be logged in to post a comment.