BSW fordert Volksabstimmungüber möglichen Bundeswehreinsatz in der Ukraine

Grundsätzlich setzt das Grundgesetz sehr enge Grenzen für eine direkte Bürgerbeteiligung im politischen Entscheidungsprozess; sie ist nur in absoluten Ausnahmefällen vorgesehen (GG Art. 29). Das BSW beruft sich bei seiner Forderung auf eine Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Demnach schließt das Grundgesetz eine unverbindliche Volksbefragung per Gesetz nicht aus.
Hintergrund für den BSW-Vorstoß ist die aktuelle sicherheitspolitische Debatte über eine mögliche Beteiligung westlicher Staaten an einer Schutzmission in Teilen der Ukraine.\“Wenn deutsche Soldaten russische Angriffe erwidern, wie der Kanzler es sagt, sind wir in einem Krieg mit der Atommacht Russland\“, warnte Wagenknecht.
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