BITMi zum Gutachten zum Datenzugriff von US-Behörden:

\“Bezeichnend ist, dass es sich dieses Mal um einen von der Bundesregierung beauftragten Bericht handelt, der bereits seit März vorliegt. Wir fordern insbesondere die Politik nachdrücklich dazu auf, daraus Konsequenzen zu ziehen: Für die Wahl digitaler Lösungen in Behörden und Verwaltung müssen Resilienz, Datensouveränität und Europarechtstreue entscheidende Auswahlkriterien sein und die heimischeDigitalwirtschaft muss gestärkt werden\“, kommentiert Christian Gericke, Vizepräsident des BITMi, das Gutachten.
Das Gutachten schließt nicht aus, dass auch EU-Unternehmen, die auf dem US-Markt beispielsweise mit Niederlassungen tätig sind, von US-Behörden aufgefordert werden könnten, in der EU gespeicherte Daten herauszugeben.\“US-Behörden können versuchen, Druck auszuüben, wenn sie vor Ort Angriffsflächen finden. Vollstreckungsmöglichkeiten haben US-Behörden auf EU-Territorium jedoch nicht\“, erklärt Rasmus Keller, Sprecher der BITMi-Fachgruppe IT-Recht.\“Unternehmen, die in der EU ihren Sitz haben, mit europäischer Führungs- und Eigentümerstruktur sind rechtlich die erste Wahl für die sichere Speicherung und Verarbeitung von Daten. Eine geringe Präsenz auf dem US-Markt steigert darüber hinaus die wirtschaftliche Unabhängigkeit von EU-Anbietern\“, so Keller.
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