Bilanz nach 5 Jahren Einweg-Plastiktüten-Verbot

Übergangsfrist ausgelaufen: Regelung seit 2022 vollständig in Kraft
Es gab eineÜbergangsfrist, in der es erlaubt war, Restbestände aufzubrauchen. Seit dem 1. Januar 2022 dürfen Geschäfte diese dünnen Einweg-Plastiktüten an der Ladenkasse nicht mehr ausgeben. Das gilt auch für Varianten aus biobasierten oder abbaubaren Kunststoffen. Bieten Händler weiterhin unzulässige Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer an, müssen sie mit Strafen bis zu 100.000 Euro rechnen.
Mehrweg-Tragetaschen aus Kunststoff bleiben erlaubt
Erlaubt bleiben sehr leichte Beutel für Obst und Gemüse (unter 15 Mikrometer), wenn sie für die Hygiene erforderlich sind und Lebensmittel schützen. Auch stabile Mehrweg-Tragetaschen aus Kunststoff sind weiterhin zulässig.
Kunststoff bewährt sich bei Mehrweg-Anwendungen
Die Branche unterstützt das Ziel, unnötige Abfälle zu vermeiden. Wichtig ist die Ökobilanz eines Produkts über den gesamten Lebensweg.\“Die Einwegtüte ist zum Symbol für überflüssigen Konsum geworden. Doch entscheidend ist: Kunststoff hat sich als nahezu ideale Lösung für Mehrweganwendungen etabliert\“, sagt Dr. Christine Bunte, von Plastics Europe Deutschland, dem Verband der Kunststofferzeuger.\“Eine robuste und langlebige Kunststofftragetasche ist nicht nur praktisch, sondern weist oft eine bessereÖkobilanz auf als viele Alternativen wie Stoffbeutel.\“
Studien zeigen, dass Mehrweg-Taschen aus Kunststoff bereits nach wenigen Umläufen klimafreundlicher sind als Einwegtüten. Alternativen wie Baumwollbeutel müssen dagegen etwa 50-150 Mal zum Einsatz kommen, um ökologisch mithalten zu können.
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PlasticsEurope Deutschland e. V.
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