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BGH-Urteil zum Facebook-Datenleck: Schadenersatz für User

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in einem Leitenscheidungsverfahren im sog. Facebook-Datenskandal ein Urteil gefällt (Az. VI ZR 10/24). Die Kanzlei Aslanidis, Kress&Häcker-Hollmann vertritt zwischenzeitlich über tausend betroffene Facebook-Nutzer. Anwältinnen du Anwälte der Kanzlei hatten an der Verhandlung als Prozessbeobachter teilgenommen.\“Das heutige Urteil des VI. Senats ist ein Durchbruch für den Verbraucherschutz.\“, sagt Christopher Kress, Partner der Kanzlei Aslanidis, Kress&Häcker-Hollmann.

Der BGH hat klargestellt, dass der reine Kontrollverlustüber personenbezogene Daten einen Schaden nach der DSGVO darstellt. Ferner muss Meta auch alle zukünftigen Schäden aus dem Datenschutzverstoß begleichen, selbst wenn sie aktuell noch nicht bekannt sind. Und schließlich haben die betroffenen Geschädigten einen Anspruch gegen Meta, derartige Datenschutzverletzungen zukünftig zu unterlassen.

Das Urteil des BGH schafft Klarheit und senkt die Hürden für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.\“Betroffene des Facebook-Datenlecks können nun Schadensersatz gegen Facebook mit hohen Erfolgsaussichten geltend machen\“, sagt Georgios Aslanidis, ebenfalls Partner der Kanzlei.\“Dieses Urteil wird auch zukünftige Klagen wegen DSGVO-Verstößen positiv beeinflussen und den Datenschutz stärken.\“, ergänzt Christopher Kress.\“Unternehmen werden so diszipliniert, sich an das Datenschutzrecht zu halten\“, sagt Christopher Kress.

Pressekontakt:

Annekatrin Schlipf
a.schlipf@akh-h.de
0711 – 9308110

Original-Content von: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress&Häcker-Hollmann, übermittelt durch news aktuell

Posted by on 18. November 2024.

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Categories: Allgemein

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