BGH-Urteil zum Facebook-Datenleck: Schadenersatz für User

Der BGH hat klargestellt, dass der reine Kontrollverlustüber personenbezogene Daten einen Schaden nach der DSGVO darstellt. Ferner muss Meta auch alle zukünftigen Schäden aus dem Datenschutzverstoß begleichen, selbst wenn sie aktuell noch nicht bekannt sind. Und schließlich haben die betroffenen Geschädigten einen Anspruch gegen Meta, derartige Datenschutzverletzungen zukünftig zu unterlassen.
Das Urteil des BGH schafft Klarheit und senkt die Hürden für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.\“Betroffene des Facebook-Datenlecks können nun Schadensersatz gegen Facebook mit hohen Erfolgsaussichten geltend machen\“, sagt Georgios Aslanidis, ebenfalls Partner der Kanzlei.\“Dieses Urteil wird auch zukünftige Klagen wegen DSGVO-Verstößen positiv beeinflussen und den Datenschutz stärken.\“, ergänzt Christopher Kress.\“Unternehmen werden so diszipliniert, sich an das Datenschutzrecht zu halten\“, sagt Christopher Kress.
Pressekontakt:
Annekatrin Schlipf
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Categories: Allgemein
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