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Appell der Hilfsorganisationen zur Sicherung notfallmedizinischer Versorgung: Rettungsdienst sicherstellen und nachhaltig finanzieren

 

(ADAC Luftrettung gGmbH) Die gemeinnützigen Organisationen des bodengebundenen Rettungsdienstes und der Luftrettung in Deutschland warnen vor gravierenden Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die notfallmedizinische Versorgung.

ADAC Luftrettung, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, DRF Luftrettung, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe mit Johanniter Luftrettung sowie Malteser Hilfsdienst fordern gemeinsam eine ausdrückliche Öffnungsklausel in § 133 SGB V für Leistungen der medizinischen Notfallrettung.

Die Hilfsorganisationen unterstützen das Ziel der Bundesregierung, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren und Beitragssatzsteigerungen zu begrenzen. Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt nach ihrer Einschätzung jedoch die besonderen Anforderungen des Rettungsdienstes amBoden und in der Luft nicht ausreichend.

Die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein wichtiges Ziel. Sie darf jedoch nicht zulasten der notfallmedizinischen Versorgung gehen. Die Notfallrettung ist Teil der Daseinsvorsorge und damit nicht mit anderen Bereichen des Gesundheitswesens vergleichbar. Der Rettungsdienst ist maßgeblich von exogenen Kosten geprägt. Hinzu kommt eine fortwährend angespannte Fachkräftesituation, die sich ausschließlich durch attraktive Arbeitsbedingungen und eine tarifliche, leistungsgerechte Vergütung lösen lässt.

Der Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung benötigt daher eine verlässliche und kostendeckende Finanzierung, die ihrer besonderen Aufgabe und Kostenstruktur Rechnung trägt. Eine starre Bindung an die nicht absehbare Entwicklung der Grundlohnrate ist ein ungeeignetes Instrument zur Refinanzierung des Rettungsdienstes einschließlich der Luftrettung. So wird die Versorgungsqualität nicht verbessert. Es drohen Einschränkungen bei Investitionen, Innovationen und der langfristigen Gewährleistung der uneingeschränkten Einsatzbereitschaft.\“Wer eine schnelle und qualitativ hochwertige Notfallversorgung für die Bürgerinnen und Bürger erhalten will, darf die Refinanzierung des Rettungsdienstes deshalb nicht unter eine starre Kostenbremse stellen\“, erklären die gemeinnützigen Leistungserbringer im Rettungsdienst gemeinsam.

Die vorgesehene Begrenzung der Vergütungsentwicklung auf die Grundlohnrate sowie zusätzliche Abschläge in den Jahren 2027 bis 2029 werden der tatsächlichen Kostenentwicklung im Rettungswesen nicht gerecht. Kostensteigerungen bei Personal,(Luft-)Fahrzeugen, Medizintechnik, Energie, Kraftstoffen und gesetzlichen Anforderungen entwickeln sich weitgehend unabhängig von der allgemeinen Lohnentwicklung und können von den Leistungserbringern nicht beeinflusst werden. Anders als in vielen anderen Leistungsbereichen der GKV bestehen jedoch keine weiteren Möglichkeiten, Kostensteigerungen durch Effizienzsteigerungenaufzufangen.

Auch die vom Bundesministerium vorgesehene Ausnahmeregelung in§ 133 Absatz 1 Satz 1 SGB V greift aus Sicht der Hilfsorganisationen zu kurz. Sie erfasst den tatsächlichen Bedarf in der Rettungsdienstpraxis unzureichend. Außerdem setzt das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung zum Rettungsdienst der Ausgestaltung enge Grenzen. Eine Ausnahme darfnicht erst dann greifen, wenn eine konkrete Gefährdung der Versorgung bereits eingetreten ist oder nachgewiesen werden muss. Vielmehr bedarf es einer verlässlichen Planungs- und Investitionssicherheit für die Infrastruktur des Rettungsdienstes, der rund um die Uhr einsatzbereit sein muss.

Die Hilfsorganisationen fordern daher nachdrücklich eine ausdrückliche Öffnungsklausel für Leistungen der medizinischen Notfallrettung in § 133 SGB V. Diese muss sicherstellen, dass bei Vergütungsvereinbarungen die besonderen Anforderungen an Aufgaben, Einsatzbereitschaft, Personal, Technik und vor allem Sicherheit berücksichtigt werden, damit eine kostendeckende Refinanzierung möglich bleibt.

Zugleich sehen die unterzeichnenden Organisationen weiterhin Chancen, die Notfallversorgung mit Hilfe der anstehenden Notfallreform effizienter zu gestalten – etwa durch eine bessere Patientensteuerung, modernere und vernetzte Leitstellen und optimierte Disposition von Rettungsmitteln, den flexibleren und abgestuften Einsatz vorhandener Ressourcen sowie den Abbau unnötiger Bürokratie. Notwendige Effizienzmaßnahmen dürfen jedoch nicht zulasten der flächendeckenden Einsatzbereitschaft und der Qualität der Notfallversorgung gehen.

Bodengebundener Rettungsdienst und Luftrettung sind unverzichtbare Bestandteile deröffentlichen Daseinsvorsorge und keine freie Marktleistung. Mit der Krankenhausreform sowie der anstehenden Reform der Notfallversorgung hat der Gesetzgeber den Einsatz sowie die Bedeutung des Rettungsdienstes einschließlich der Luftrettung in der notfallmedizinischen Versorgung explizit erkannt und hervorgehoben.

Wer eine qualitativ hochwertige und schnelle notfallmedizinische Versorgung dauerhaft sichern will, muss daher gewährleisten, dass ihre tatsächlichen Kosten auch künftig vollständig refinanziert werden können.

Pressekontakt:

Jochen Oesterle
i.A. ADAC Luftrettung gGmbH
T +49 89 76 76 34 74
medien@adac.de
www.presse.adac.de

Original-Contentvon: ADAC SE,übermittelt durch news aktuell

Posted by on 9. Juli 2026.

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Categories: Allgemein

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