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AOK zum Gesetzesentwurf für stabile Kassenbeiträge: Wirksam, aber sozial unausgewogen

 

Den gestern bekannt gewordenen Entwurf für ein Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) bewertet die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, in einer ersten Reaktion als wirksam, aber sozial unausgewogen:

\“Mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf und der auf Montag festgesetzten Verbändeanhörung hält Gesundheitsministerin Nina Warken das Tempo hoch und forciert das gesundheitspolitische Vorhaben einer nachhaltigen GKV-Finanzstabilisierung weiter.

Das Gesetz greift viele zentrale Empfehlungen der FinanzKommission auf, insbesondere zur notwendigen Kostendämpfung in den großen Versorgungsbereichen Ambulante Versorgung, Krankenhaus und Arzneimittel. Mit dem Dreiklang Ausgabenbegrenzung, Einnahmenorientierung und Evidenzstärkung setzt die Ministerin auch auf die richtigen Prämissen.

Allerdings löst der vorliegende Referentenentwurf das Versprechen, sich bei den geplanten Maßnahmen vor allem auf die Ausgaben zu fokussieren und Belastungen der Beitragszahlenden nach Möglichkeit zu vermeiden, nicht ausreichend ein. Mit der Einschränkung der Familienversicherung, den höheren Zuzahlungen und den Kürzungen beim Krankengeld sowie beim Kinderkrankengeld drohen den Versicherten zusätzliche finanzielle Belastungen in Höhe von acht Milliarden Euro.

Gleichzeitig wird das von der Kommission umrissene Einsparpotential von rund 16 Milliarden nur teilweise ausgeschöpft. Vor allem die Ausgaben im Pharmabereich werden weit weniger beschnitten als von den Expertinnen und Experten empfohlen. Damit hat das Sparpaket eine soziale Schieflage.

Mit der geplanten Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze werden zwar auch Gutverdienende belastet. Diese Maßnahme schmälert allerdings auch die Attraktivität der Gesetzlichen Krankenversicherung und könnte die Abwanderung der Besserverdienenden in die Private Krankenversicherung provozieren. Und sie bleibtam Ende erneut eine Belastung der Beitragszahlenden.

Nicht akzeptabel ist, dass der Bund seinen Verpflichtungen zur ausreichenden Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden offenbar weiterhin nicht nachkommen will. Die Experten der FinanzKommission hatten empfohlen, diese rechtwidrige Unterfinanzierung zu beenden. Sie ist schlicht ungerecht, denn auch Privatversicherte und Beamte sollten an der Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe beteiligt werden.\“

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Original-Contentvon: AOK-Bundesverband,übermittelt durch news aktuell

Posted by on 17. April 2026.

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Categories: Allgemein

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