Abwehr von Drohnen an Flughäfen:\“Es braucht entschlossenes Handeln – mit klaren Zuständigkeiten, moderner Technik und staatlicher Gesamtverantwortung\“

\“Die deutschen Flughäfen begrüßen die Initiative von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt für eine Ergänzung des Luftsicherheitsgesetzes und für eine klare Regelung der Zuständigkeiten. Eine gesetzlich gesicherte, staatliche Finanzierung von Systemen zur Drohnendetektion und Abwehr ist zwingend notwendig\“, so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.
Allein in diesem Jahr gab es bereitsüber 140 Drohnensichtungen im Umfeld von Flughäfen. Jede davon kann Starts und Landungen stören oder Passagiere gefährden.
\“Flughäfen können und dürfen nicht beurteilen, ob eine Drohne von einem Hobby-Piloten gesteuert wird oder ob es Teil einer hybriden Bedrohung ist. Der Schutz der Flughafenstandorte ist eine hoheitliche Aufgabe. Sicherheit in der Luft beginnt am Boden – und dazu gehört auch der Schutz unserer Flughäfen vor illegalem Drohneneinsatz. Dafür braucht es klare Strukturen, eindeutige Zuständigkeiten und modernste Technik. Wir erwarten den Einsatz modernster Detektions- und Abwehrsysteme. Sicherheit in der Luft beginnt am Boden und bleibt Aufgabe des Staates\“, so Beisel weiter.
Der Flughafenverband ADV unterstreicht, dass die Kostenträgerschaft bei den zuständigen Polizei- und Sicherheitsbehörden liegt. Darüber hinaus muss Deutschland bei der europäischen Zusammenarbeit eine Vorreiterrolle übernehmen.
\“Drohnen kennen keine Grenzen – nur gemeinsame Konzepte und abgestimmte Verfahren können Bedrohungen wirksam eindämmen. Die Flughäfen stehen bereit, die Politik zu unterstützen. Jetzt braucht es entschlossenes Handeln: mit klaren Zuständigkeiten, moderner Technik und staatlicher Gesamtverantwortung\“, so Beisel abschließend.
Pressekontakt:
Isabelle B. Polders
Fachbereichsleitung Kommunikation, Strategie&Nachhaltigkeit
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