Zwei Jahre Cannabis-Legalisierung: Suchtmittelprävention bei der Arbeit ist weiterhin wichtig

Seit dem 1. April 2024 darf Cannabis in Deutschland in kleinen Mengen mitgeführt und konsumiert werden. Für die Arbeitswelt sollte jedoch gelten: Weder Cannabis noch andere Drogen oder Alkohol haben am Arbeitsplatz etwas zu suchen. Gemäß der DGUV Vorschrift 1 (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-vorschriften/2909/dguv-vorschrift-1?number=SW16909) dürfen sich Beschäftigte nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Ebenso dürfen Versicherte nicht beschäftigt werden, wenn sie erkennbar nicht in der Lage sind, ihre Arbeit sicher auszuführen.
\“Regelmäßiger Konsum von Suchtmitteln kann die Reaktionsfähigkeit, die Aufmerksamkeit und das Urteilsvermögen mindern\“, sagt Dr. Marlen Cosmar, Arbeitspsychologin an der DGUV Akademie in Dresden.\“Im Arbeitskontext kann das beispielsweise bedeuten, dass die Fahrsicherheit oder auch der sichere Umgang mit Maschinen und Werkzeugen beeinträchtigt sind. Das kann gravierende Folgen haben.\“
Frühzeitig und strukturiert gegensteuern
Betriebe sollten Prozesse und eine verlässliche Präventionspraxis etablieren, die Beschäftigten Orientierung bietet. Dazu gehören beispielsweise klare betriebliche Regelungen im Umgang mit Suchtmitteln wie Alkohol und Drogen. Arbeitgebende können den Konsum von Suchtmitteln am Arbeitsplatz über eine Betriebsvereinbarungoder über das Direktionsrecht untersagen.\“An erster Stelle sollte aber eine offene und wertschätzende Kommunikationskultur etabliert werden, in der Auffälligkeiten frühzeitig angesprochen werden können\“, so Cosmar.
Dafür bietet die gesetzliche Unfallversicherung praxisnahe Unterstützung an: Mit den Dialogkarten zum Thema Sucht (https://publikationen.dguv.de/praevention/kultur-der-praevention/5144/kulturdialoge-praevention-dialogkarten-zum-thema-sucht) lässt sich im Team strukturiert erarbeiten, wie das Unternehmen aktuell mit Suchtmittelprävention umgeht und an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht.
Weitere Informationen
Die Ergebnisse der bundesweiten, repräsentativen forsa-Befragung unter mehr als 2.000 Erwerbstätigen können im DGUV Barometer Arbeitswelt 2026 (https://publikationen.dguv.de/DguvWebcode/index/query/p022474) nachgelesen werden.
Die Handlungsempfehlung\“Suchtprävention in der Arbeitswelt\“(https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/1268/suchtpraevention-in-der-arbeitswelt) unterstützt Verantwortliche in Unternehmen im Umgang mit dem Thema Suchtmittel am Arbeitsplatz.
PRESSEKONTAKT:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 13001-1414
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