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Zoll muss erstattet werden: Zollberaterin erklärt, was Firmen jetzt tun sollten

Die nächste Schlappe für Donald Trump: Ein Gericht hat entschieden, dass zu unrecht gezahlte Zölle erstattet werden müssen. Kosten für die USA: ca 130 Milliarden Dollar. Doch für deutsche Unternehmen hat das tatsächlich kaum Auswirkungen – sie bekommen in der Regel keinen Cent zurück:

„Der Zoll wird vom Importeur gezahlt – deswegen haben viele deutsche Firmen ihre Preise angepasst, Rabatte gegeben, und schauen jetzt in die Röhre“, sagt Janine Lampprecht. Die Geschäftsführerin der Zollberatung „Grenzlotsen“ hat daher eine klare Meinung: „Zölle sollten komplett Sache des Importeurs sein. Deutsche Unternehmen tun sich keinen Gefallen, Risiken zu übernehmen. Häufig handelt der Vertrieb irgendwelche Deals aus, die – wie in diesem Fall – das Unternehmen nachher teuer zu stehen kommen.“ Wie deutsche Firmen das Thema Zölle richtig angehen, welche Risiken lauern und was vertraglich möglich ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Warum Lieferbedingungen entscheidend sind

Häufig beruht die Problematik auf einem Missverständnis im internationalen Handel. Viele Unternehmen gehen davon aus, dass die Verantwortung für Export automatisch auch den Import einschließt. Tatsächlich hängt die Aufgabenverteilung jedoch von den vereinbarten Lieferbedingungen ab.

Diese sogenannten Incoterms legen fest, welche Partei welche Verpflichtungenübernimmt – etwa Transport, Versicherung oder Zollabwicklung. Gerade während der handelspolitischen Spannungen der vergangenen Jahre versuchten zahlreiche Unternehmen, Risiken auf ihre Geschäftspartner zu verlagern.

Besonders häufig wurde dabei die Lieferklausel DDP (Delivered Duty Paid) vereinbart. Sie verpflichtet den Verkäufer nicht nur zur Organisation des Transports, sondern auch zur vollständigen Importabwicklung im Zielland, einschließlich der Zahlung von Zöllen. Damit verschiebt sich ein erheblicherTeil der Risiken auf die exportierenden Unternehmen.

Welche Risiken für deutsche Firmen entstehen

Schon unabhängig von politischen Handelskonflikten kann eine solche Vertragsgestaltung problematisch sein. Sobald ein Verkäufer die Importabwicklung übernimmt, muss er sich auch mit den steuerlichen und rechtlichen Vorgaben im Zielland auseinandersetzen. Dadurch entstehen zusätzliche administrativePflichten und potenzielle Haftungsrisiken.

Mit den Strafzöllen der Trump-Regierung wurde diese Konstellation noch riskanter. Unternehmen konnten plötzlich mit erheblichen Zusatzkosten konfrontiert werden, die sie weder vorhersehen noch beeinflussen konnten. Selbst wenn ein Gericht die Zölle im Nachhinein für ungültig erklärt, bedeutet das deshalb nicht automatisch, dass der ursprüngliche Verkäufer eine Erstattung erhält.

Warum viele Unternehmen derzeit abwarten

Hinzu kommt, dass die rechtliche Situation noch nicht endgültig geklärt ist. Zwar hat das Gericht die Zollpolitik für ungültig erklärt, dennoch bleibt offen, ob die US-Regierung gegen das Urteil vorgehen wird.

Solange diese Frage ungeklärt ist, halten sich viele Unternehmen mit Rückerstattungsforderungen zurück. Stattdessen beobachten sie zunächst die weitere Entwicklung und prüfen, welche Möglichkeiten sich tatsächlich ergeben.

Wie Unternehmen Zölle besser regeln können

Aus Sicht der Zollberaterin Janine Lampprecht zeigt der Fall vor allem, wie wichtig klar geregelte Verantwortlichkeiten im internationalen Handel sind. Politische Entscheidungen können Handelsbedingungen kurzfristig verändern und entlang komplexer Lieferketten zusätzliche Kosten verursachen. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, genau zu prüfen, welche Verpflichtungen sie vertraglich übernehmen.

Eine zentrale Rolle spielen dabei die Lieferbedingungen. Sie legen fest, wer für Export, Importabwicklung und Zollzahlungen verantwortlich ist und damit auch, wer mögliche Risiken trägt. Lampprecht empfiehlt daher eine klare Trennung der Zuständigkeiten: Exportthemen sollten beim Verkäufer bleiben, während Importabwicklung und Zollzahlungen vom Käufer übernommen werden. „Grundsätzlich ist es im internationalen Handel besser, wenn Exportthemen beim Verkäufer bleiben und Importthemen – also Importabwicklung und Zölle – beim Käufer liegen.“

Gerade in Zeiten zunehmender handelspolitischer Unsicherheit kann eine solche Aufteilung helfen, unerwartete Kosten und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Über Janine Lampprecht:

Janine Lampprecht ist die Gründerin der Grenzlotsen GmbH. Sie unterstützt Unternehmen bei der Optimierung ihres Zollwesens. Mit ihren maßgeschneiderten Programmen in den Bereichen Coaching, Beratung und Outsourcing bietet das Team der Grenzlotsen GmbH flexible Lösungen für jedes Unternehmen. Weitere Informationen unter: https://www.grenzlotsen.de/

Pressekontakt:

Grenzlotsen GmbH
Spitalgasse 15
71083 Herrenberg
Telefon: +49 (07032) 3709980

Pressekontakt:
Ruben Schäfer
redaktion@dcfverlag.de

Original-Content von: Grenzlotsen GmbH,übermittelt durch news aktuell

Posted by on 17. März 2026.

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Categories: Allgemein

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