\“ZDF Magazin Royale\“: Exklusive Recherche zu Verbindungen von Bundesbehörden mit Taliban-Vertreter

Nach Recherchen des\“ZDF Magazin Royale\“war am 17. April 2026 der Konsul am afghanischen Generalkonsulat Bonn, Said Mustafa Hashimi, als Vertreter des islamistischen Taliban-Regimes in den Diensträumen der Bonner Außenstelle des BAMF anwesend. Laut BAMF fand die Einladung des Taliban-Vertreters im Rahmen einer bundespolizeilichen Maßnahme ohne Beteiligung des Bundesamtes statt. Eine solche Maßnahme habe zum dritten Mal in diesem Jahr in der Außenstelle des BAMF in Bonn stattgefunden.
Der Empfang eines Taliban-Vertreters im BAMF steht in Verbindung mit den Plänen des Bundesinnenministeriums, afghanische Straftäter abzuschieben. In einer Vorladung an Betroffene der Maßnahmen in Bonn heißt es, sie hätten persönlich\“bei der Vertretung der afghanischen Botschaft in den Diensträumen des Bundesamtes für Migration, Außenstelle Bonn\“vorzusprechen. Grund für die persönliche Vorsprache bei dem Vertreter der Taliban in den Diensträumen des BAMF ist die Identifizierung von ausreisepflichtigen Personen und die Erstellung von Passdokumenten.
Die Bundesregierung erkennt das Taliban-Regime nicht als rechtmäßige Regierung Afghanistans an. Sie unterhält zur\“De-facto-Regierung\“der Taliban, nach Angaben des Auswärtigen Amts, lediglich Kontakte\“auf technischer Ebene, also unterhalb der politischen Ebene\“. Im Juli 2025 stimmte die Bundesregierung der Einreise zweier Vertreter der Taliban-Regierung für konsularische Aufgaben in die Bundesrepublik Deutschland zu, darunter Said Mustafa Hashimi.
Das Bundesministerium des Innern teilt auf Anfrage mit:\“Das räumlich vom Publikumsverkehr abgegrenzte Gebäude des BAMF war bei diesem Sachverhalt die geeignete Räumlichkeit für die Anhörungsmaßnahme.\“Es sei durchausüblich, dass die Bundes- und Landesbehörden sich bei Anhörungsmaßnahmen durch Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten gegenseitig unterstützen. Weiter heißt es in der Antwort des Bundesinnenministeriums:\“Selbstverständlich wird bei der Durchführung einer Anhörung in den Räumlichkeiten des BAMF dort keine afghanische Vertretung begründet.\“
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Mainz, 1. Mai 2026
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