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Yachtkauf unter der Lupe: Neue rechtliche Risiken für Käufer und Eigner – was jetzt zu beachten ist

 

Yachtkauf und Besitz bergen neue rechtliche Risiken: EU-Behörden prüfen Mehrwertsteuer- und Flaggenstatus strenger. Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf erläutert, wie Käufer und Eigner Haftung und Steuerfallen im internationalen Yachtrecht vermeiden.

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Hamburg, Oktober 2025. Der internationale Yachtmarkt boomt – aber mit der wachsenden Zahl an Käufen steigt auch das Risiko rechtlicher und steuerlicher Fallstricke. Europäische Behörden verschärfen derzeit ihre Kontrollen, insbesondere im Hinblick auf die Mehrwertsteuer (\“VAT paid\“) und die Eigentumsnachweise von Yachten. Käufer und Eigentümer sollten daher genau prüfen, wie ihre Yacht registriert, besteuert und strukturiert ist.

\“Wir beobachten, dass Zoll- und Steuerbehörden in der EU zunehmend konsequent prüfen, ob Yachten ordnungsgemäß besteuert wurden und ob die Eigentumsverhältnisse rechtlich einwandfrei sind\“, erklärtRechtsanwalt Henning Schwarzkopf,Spezialist für internationales Yacht- und Wirtschaftsrecht in Hamburg.\“Fehlt ein VAT-Nachweis oder bestehen Unklarheitenüber die Eigentumskette, drohen schnell hohe Nachforderungen oder sogar Beschlagnahmungen.\“

Steuer- und Haftungsfallen bei internationalen Yachten

Viele Yachten werden heuteüber komplexe internationale Strukturen betrieben – etwa über Offshore-Gesellschaften oder Chartermodelle mit Sitz in Drittstaaten. Diese Konstruktionen sind nicht per se unzulässig, bergen aber erhebliche Risiken, wenn sie nicht korrekt rechtlich abgestimmt sind.

Zu den häufigsten Problemen zählen:

* Fehlende oder unvollständige Eigentumsnachweise und Registrierungspapiere
* Eingetragene maritime Pfandrechte, etwa für Treibstoff oder Werftarbeiten
* Unklare oder unzulässige Flaggenführung
* Falsche steuerliche Behandlung bei gewerblicher Nutzung oder Vercharterung
* Sozialversicherungs- und Arbeitsrechtsrisiken bei internationaler Crew

\“Die Wahl der richtigen Flagge und Eigentümerstruktur ist heute ebenso wichtig wie der Zustand der Yacht selbst\“, betont Schwarzkopf.\“Sie entscheidet nicht nurüber Haftungsfragen, sondern auch über steuerliche Behandlung, Versicherbarkeit und Compliance-Anforderungen.\“

Due Diligence und Strukturierung: So vermeiden Käufer Risiken

Beim Erwerb einer Yacht empfiehlt sich eine umfassende rechtliche Due Diligence. Diese sollte mindestens folgende Punkte abdecken:

*Überprüfung der Eigentums- und Registrierungskette
* Kontrolle des VAT-Status und vorhandener Steuerbescheinigungen
* Bewertung von bestehenden Pfandrechten oder offenen Ansprüchen
* Prüfung der Crewverträge und Flaggenvorschriften
* Strukturierungüber geeignete Gesellschaften (SPVs) zur Haftungsbegrenzung

\“Gerade bei grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen der EU, der Karibik oder Asien ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen juristischen und steuerlichen Weichen zu stellen\“, so Schwarzkopf weiter.\“Wer hier rechtlich sauber arbeitet, kann nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch den späteren Wiederverkaufswert seiner Yacht sichern.\“

Yachtbesitz als internationales Rechtsgeschäft

Der Besitz einer Yacht ist längst mehr als eine Freizeitfrage. Er erfordert rechtliche Sorgfalt, wie man sie sonst nur aus dem Unternehmensrecht kennt. Eigner sollten sich regelmäßig über neue EU-Regelungen, nationale Steueranforderungen und Flaggenbestimmungen informieren.

Ein besonderes Augenmerk gilt derzeit der Nachweispflichtüber den Mehrwertsteuerstatus (\“VAT paid\“) in der EU. Dieser Nachweis entscheidet darüber, ob eine Yacht innerhalb europäischer Gewässer steuerfrei betrieben werden darf – oder ob beim Einlaufen in einen Hafen plötzlich erhebliche Nachzahlungen fällig werden.

Fazit

Der Kauf oder Betrieb einer Yacht ist nicht nur ein Luxusprojekt, sondern ein komplexes internationales Rechtsgeschäft. Eine professionelle rechtliche Begleitung schützt Käufer und Eigentümer vor finanziellen und steuerlichen Risiken – und sorgt dafür, dass die Freude am Eigentum auch auf See ungetrübt bleibt.

Über Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf

Henning Schwarzkopf ist Rechtsanwalt in Hamburg und spezialisiert auf internationales Yacht-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Nach seiner Zulassung hat er in den USA studiert und dort als Rechtsanwalt gearbeitet. Weitere berufliche Stationen führten ihn nach Hongkong, Singapur, Südostasien und Südfrankreich. Seine Mandanten berät er grenzübergreifend – häufig in Zusammenarbeit mit erfahrenen Kooperationspartnern vor Ort.

Kontakt für die Redaktion:

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf
Hamburg
E-Mail:info@schwarzkopf-law.com
Telefon: (+49 40) 32 43 33
Web:www.schwarzkopf-law.com

Posted by on 21. Oktober 2025.

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Categories: Allgemein

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