Wie Vereine vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung profitieren

Was steckt hinter dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG)?
Das GaFöG schafft einen Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter, zunächst in der Klasse 1, eine ganztägige Betreuung und Förderung an allen Werktagen zu erhalten.
Konkret:
An fünf Werktagen (Montag bis Freitag) wird ein täglicher Betreuungsumfang von acht Stunden angestrebt, inklusive Unterrichtszeit.
Der Anspruch gilt auch in Ferienzeiten – je nach Bundesland können kurze Schließzeiten von bis zu 4 Wochen vorgesehen sein.
In den Folgejahren wird die Anspruchsberechtigung auf die Klassen 2 bis 4 ausgeweitet – flächendeckend soll ab etwa Schuljahr 2029/30 die Klassen 1 bis 4 abgedeckt sein.
Der Bund unterstützt mit Investitionen und Fördermitteln, damit die notwendige Infrastruktur schafft wird.
Gefördert werden sowohl Betriebsmittel als auch bauliche Umbaumaßnahmen an Sportstätten.
Für Personal- und weitere laufende Kosten stehen Ländern, Kommunen und Schulen bis 2029 insgesamt 2,49 Mrd. EUR und ab 2030 1,3 Mrd. EUR pro Jahr zur Verfügung.
Das heißt: Es entsteht ein großer Bedarf an qualifizierten Betreuungskonzepten, Kooperationspartnern und Angeboten in der Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder.
Welche Chancen ergeben sich für Vereine?
Für Vereine – insbesondere solche mit Sport-, Gesundheits- oder Bewegungsangeboten – ergeben sich durch das GaFöG spannende Möglichkeiten. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick:
Neue Kooperations- und Angebotsfelder
Vereine können sich aktiv in die Umsetzung der Ganztagsbetreuung einbringen, etwa als externer Partner für Nachmittags- und Bewegungsangebote.
Fachkräftepotenzial durch dual Studierende
Der Vereinsalltag lebt von motivierten Mitarbeitenden – hier kann die DHfPG ins Spiel kommen:
Vereine können mit dual Studierenden der Hochschule zusammenarbeiten – z.B. über Ausleihe an Schulen, Kommunen oder Kindergärten.
Dual Studierende im Studiengang Gesundheitsmanagement durchlaufen zusätzlich die Module\“Sportpraxis 1-3\“für den Ganztag und können so frühzeitig in Schulen, Kommunen und Vereinen eingesetzt werden, um Personal zu entlasten und neue Impulse in Bewegung und Gesundheit zu bringen. Für den Verein heißt das: Unterstützung im Tagesgeschäft, neue Impulse, größere Sichtbarkeit.
Steigerung von Sichtbarkeit und Attraktivität
Wenn Ihr Verein als Kooperationspartner in der Ganztagsbetreuung aktiv wird:
Erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit in Schule, Kommune und Familien.
Netzwerken Sie mit Schulen und kommunalen Einrichtungen – das stärkt Ihre regionale Präsenz.
Mitgliedergewinnung wird leichter: Eltern und Kinder lernen Ihr Angebot kennen, Studierende und Mitarbeitende werden Teil Ihrer Vereinsstruktur.
Qualitätssicherung im Angebot
Durch Kooperation mit Schulen oder Ganztagsangeboten wird der Verein Teil eines größeren, qualitätsorientierten Angebots. Das unterstreicht Ihre Professionalität und stärkt langfristig Ihre Rolle als wichtiger Anbieter im Freizeit- und Förderbereich.
Weitere Informationen dazu finden Sie unterdhfpg.de
Categories: Allgemein
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