Wichtige O- bis O- Regel – Winterreifenpflicht im Inland und Ausland beachten

Situative Winterreifenpflicht im Inland bedeutet, keine generelle, also termingebundene Winterreifenpflicht, sondern bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch etc. darf nur mit Winterreifen, Allwetter- oder Ganzjahresreifen mit dem\“Alpine-Symbol\“(Berg und Schneeflocke) gefahren werden. M+S-Reifen ohne das Schneeflockensymbol dürfen bereits ab 01.10.2024 nicht mehr gefahren werden, da sie dann als Sommerreifen gelten. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Kommt es wegen falscher Bereifung zu einem Unfall, riskieren Auto- und Motorradfahrer ihren Versicherungsschutz. Für das Ausland gelten oft strengere Bestimmungen.
Jürgen Buck, Vorstand der GVI, weist insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubssaison in den Skigebieten darauf hin, dass sich deutsche Autofahrer über die Regelungen zur Winterreifenpflicht im Ausland informieren sollten. Winterreifen und Schneeketten bieten nach wie vor die bestenVoraussetzungen für eine unfallfreie Fahrt bei Schnee und Eis im In- und Ausland.
Wer zum Beispiel im nahen Ausland ohne Winterreifen unterwegs ist und die dort geltende unbedingte Winterreifenpflicht ignoriert, riskiert mit\“Sommerreifen\“hohe Bußgelder. Ganz zu schweigen vom möglichen Verlust des Kaskoschutzes bei einem Unfall auf schnee- und eisglatter Fahrbahn, warnt der Experte weiter.
Ausführliche Informationen und Tipps zum Thema\“Winterreifenpflicht – was Sie beachten müssen\“gibt es kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik\“Gratis\“.
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