Wenn Kinder leer ausgehen sollen: Pflichtteilsumgehung durch kreative Gestaltung im Erbrecht

Ein aktueller Beratungsfall zeigt, wie komplex, aber auch lösbar solche Situationen sein können: Ein Ehepaar ohne gemeinsame Kinder, der Ehemann mit einem Sohn aus erster Ehe, den er ausdrücklich enterben möchte. Die Eheleute besitzen ein umfangreiches Immobilienvermögen, aus dem sie ihren Lebensunterhaltbestreiten. Der Wunsch: Der Neffe der Ehefrau soll später einmal alles erben, der Sohn aber möglichst leer ausgehen.
Zunächst wurden typische Modelle geprüft: Schenkungen an Stiftungen, Treuhandlösungen, vorweggenommene Erbfolge mit Nießbrauch, Auslandsstiftungen – doch überall gab es entscheidende Haken: Entweder blieb die wirtschaftliche Kontrolle erhalten (und damit auch die Pflichtteilsergänzungsgefahr nach §?2325 BGB) oder die Versorgung des Paares wäre nicht mehr gesichert gewesen.
Die schließlich umgesetzte Lösung war ein kreatives Verkaufskonzept: Der Ehemann veräußerte eine Immobilie an den Neffen – mit vollem Verkehrswert, reduziert um ein lebenslanges Nießbrauchsrecht für sich und seine Frau. Der Kaufpreis wurde gestundet bis zum Tod beider Ehepartner. Zugleich wurde der Anspruch auf diesen Kaufpreis vertraglich an die Ehefrau abgetreten – verbunden mit einem Erlass im Testament für den Fall, dass sie vorverstirbt.
Das Ergebnis:
• Lebenslange Versorgung durch Mieteinnahmen
• Keine Pflichtteilsergänzung, da echter Verkauf
• Der Neffe erhält später das Vermögen steueroptimiert
• Der Sohn kann nur auf das verbleibende Vermögen zugreifen
Solche Lösungen erfordern Präzision und juristisches Know-how. Einfach ist das nicht – aber gerade darin liegt oft der Reiz. Wer eine kluge und rechtssichere Strategie sucht, ist gut beraten, sich frühzeitig individuell begleiten zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.in-ruhe-gehen.de
Regelmäßig kostenlose Infoveranstaltungen zur Vorsorgeplanung
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