Warum das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten keine Vorsorgevollmacht ersetzt

Dazu kommt: Das Notvertretungsrecht greift nicht, wenn Ehepartner getrennt leben oder dem Arzt gegenüber schon einmal geäußert wurde, dass keine Vertretung gewünscht ist. In der Praxis bedeutet das: Im Ernstfall bleibt die Versorgung lückenhaft – und das Gericht muss einen Betreuer bestellen.
Eine Vorsorgevollmacht ist daher unersetzlich. Und das nicht nur für Ehepaare, sondern für alle volljährigen Personen. Denn auch junge Erwachsene können durch Unfall oder Krankheit in Situationen geraten, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Ein Beispiel: Nach einem Motorradunfall liegt ein 24-Jähriger im Koma. Die Eltern dürfen ohne Vollmacht weder mit der Bank sprechen noch laufende Verträge kündigen oder wichtige medizinische Entscheidungen treffen. Selbst das Krankenbett im eigenen Zimmer, das die Krankenkasse nur mit Antrag bewilligt, wird zum Problem.
Oder: Ein junger Vater erleidet einen schweren Schlaganfall. Seine Partnerin möchte ärztliche Entscheidungen für ihn treffen, das gemeinsame Konto nutzen und Anträge für die Kinder stellen. Ohne Vollmacht ist all das rechtlich nicht erlaubt.
Noch komplizierter wird es, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Denn auch das elterliche Sorgerecht endet in Teilen, wenn nur noch ein Elternteil entscheiden kann, der aber selbst geschäftsunfähig ist. Dann entscheidet das Familiengericht mit.
Eine individuelle Vorsorgevollmacht schafft hier Klarheit und vermeidet Gerichtsbeteiligung. Sie kann genau auf die Lebenssituation abgestimmt werden und regelt, wer im Ernstfall handeln darf – umfassend und rechtssicher.
Weitere Informationen und konkrete Hilfestellung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht erhalten Sie unterwww.in-Ruhe-gehen.de. Regelmäßig finden dazu auch kostenlose Infoveranstaltungen statt.
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