Würzburger Versicherung erkennt Erkrankung an und erstattet Reisekosten
Die Versicherungsnehmerin hat für sich und ihren Ehemann eine Fernreise gebucht. Kurz vor Reiseantritt kündigte der Arbeitgeber der Versicherungsnehmerin betriebsbedingt, sie stornierte daher die Reise und reichte die Rechnung bei der Würzburger Versicherung ein. Dort hatte sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
Erste Reaktion: Ablehnung der Kostenerstattung
Umsoüberraschter war unsere Mandantin, als ihr die Würzburger erklärte, dass diese nicht für die Kosten aufkommen würde, weil nach Ansicht der Versicherung kein Zusammenhang zwischen der Kündigung und der Stornierung ersichtlich sei.
Mandatierung von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Die Versicherungsnehmerin wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Herr Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Ablehnung rechtsfehlerhaft war. Rechtsanwalt Christian Luber begründete in der Folge gegenüber der Würzburger den Anspruch unserer Mandantin.
Würzburger Versicherung erkennt an
Nach einiger Korrespondenz gab die Versicherung schließlich das gewünschte Leistungsanerkenntnis ab. „Gerade bei einer Fernreise sind die Kosten doch erheblich. Für unsere Mandantin ist es daher sehr erfreulich, dass wir am Ende doch zu einer schnellen Einigung mit der Würzburger kamen. Für uns als Rechtsanwälte von L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies erneut, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung zum Erfolg führt“, freut sich Fachanwalt für Versicherungsrecht, Herr Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.
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