Vorwürfe entbehren jeder Grundlage – Abramowitsch siegt vor Gericht

Die einstweilige Verfügung wurde auf Antrag von Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel erlassen, der Abramowitsch in medienrechtlichen Angelegenheiten vertritt. Die Zeitung hatte einen Artikel mit dem Titel\“Frecher geht es nicht – Abramowitsch hinterzog mit Luxusjachten Millionen\“veröffentlicht, in dem behauptet wurde, dass Abramowitsch mit Hilfe von Luxusjachten\“über eine komplexe Offshore-Struktur\“Millionen an Steuern hinterzogen habe und auch Eigentümer dieser Offshore-Gesellschaften sei. Diese Aussagen hat das Landgericht Hamburg nun verboten.
Der betreffende Artikel (\“Frecher geht es nicht – Abramowitsch hinterzog mit Luxusjachten Millionen\“) ist inzwischen von der Krone-Website gelöscht worden. Joachim Steinhöfel:\“Herr Abramowitsch ist weder direkt noch indirekt Eigentümer der Yachen Eclipse oder Solaris und kann daher mit diesen auch keine steuerrechtlichen Vorschriften verletzen.
Das Landgericht hielt in der Begründung seines Beschlusses fest:\“Auch als Verdachtsberichterstattung erweisen sich die angegriffenenÄußerungen als unzulässig, da es jedenfalls an der Darlegung und Glaubhaftmachung eines Mindestbestands an Beweistatsachen fehlt.\“
Erst am 27.01.2025 hat der Rat der Europäischen Union seine Begründung für die Sanktionen gegen Roman Abramowitsch offiziell geändert und die Behauptung gestrichen, er habe\“von russischen Entscheidungsträgern profitiert, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind\“, hierüber hat u.a. die\“Jerusalem Post\“berichtet,
https://www.jpost.com/international/article-840452.
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Rechtsanwälte Steinhöfel, Joachim Nikolaus Steinhöfel, ABC-Str. 38, 20354 Hamburg, mail@steinhoefel.de, Tel: +49-40-444599
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