Von Cybersecurity bis Risikobewertung: Die größten Herausforderungen bei der Umsetzung der Machinenverordnung
Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist ab 20. Januar 2027 verpflichtend anzuwenden. Sie definiert Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und dazugehörigen Produkten sowie unvollständigen Maschinen. Nach den Erfahrungen von TÜV SÜD gibt es noch große Unsicherheiten, wie die neuen Vorgaben umzusetzen sind. Das betrifft vor allem Themen wie Cybersecurity, Risikobewertung, wesentliche Veränderung und harmonisierte Normen.
Cybersecurity: Um Sicherheitsrisiken durch Cyberangriffe zu minimieren, müssen Bedrohungen entsprechend bewertet werden. Software, Firmware und sicherheitsrelevante Teile von Steuerungssystemen dürfen nicht so verändert oder manipuliert werden können, dass die sichere Funktion der Maschinen beeinträchtigt wird. Die EN 50742 soll beschreiben, wie die Protection against corruption konkret umzusetzen ist. Allerdings befindet sich diese Norm noch in der Draft-Phase.
Risikobewertung: Die MVO fordert die Bewertung potenzieller Gefährdungen und die Dokumentation von Schutzmaßnahmen. Das betrifft nicht nur Funktionale Sicherheit, sondern auch Cybersicherheit. Allerdings wird die EN 12100 als wichtigste Norm für die Risikobewertung zurzeit überarbeitet. Zur Vorbereitung auf die Risikobewertung sollten Unternehmen die Ist-Situation erfassen und dabei auch neue Aspekte wie Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz und digitale Betriebsanleitungen berücksichtigen.
Wesentliche Veränderung: Mit der MVO wird die wesentliche Veränderung erstmals im europäischen Recht verankert. Wer eine wesentliche Änderung an einer Maschine vornimmt, wird rechtlich zum Hersteller und trägt die volle Verantwortung. Wesentliche Veränderungen können sowohl Hardware als auch Software betreffen. Dadurch werden Betreiber in Zukunft häufiger zum Hersteller, was mit großem Aufwand verbunden ist und von vielen Betreibern ohne Unterstützung der Lieferanten nur schwer zu bewältigen sein wird. Wenn eine wesentliche Änderung vorgenommen wird, ist auch ein neuesKonformitätsbewertungsverfahren nötig. Eine vor allem bei älteren Maschinen möglicherweise erforderliche Umrüstung wird in vielen Fällen wirtschaftlich nicht mehr vertretbar sein.
Notifizierte Stellen: Für bestimmte Produkte und Produktgruppen sieht die MVO die Einbeziehung einer Notifizierten Stelle vor. Bei Produkten und Produktgruppen aus Anhang I Teil A muss immer eine Notifizierte Stelle zur Konformitätsbewertung eigebunden werden. In Anhang I Teil B sind Maschinen mit hohem Gefährdungspotenzial gelistet, für die grundsätzlich eine Notifizierte Stelle hinzugezogen werden muss, wenn keine harmonisierte Norm existiert, eine harmonisierte Norm nicht alle Gesundheitsschutzanforderungen abdeckt oder von einer harmonisierten Norm abgewichen wird. Die Inhalte von Anhang I Teil A und Teil B könnten sich noch ändern, auch wenn es derzeit nicht akut erscheint, dass die Europäische Kommission noch Änderungen vornimmt. Ein Schnellcheck von TÜV SÜD liefert eine erste Einschätzung dazu, ob die Einbeziehung einer Notifizierten Stelle nötig ist.
Harmonisierte Normen: Bisher konnten Hersteller bestimmte Produkte mit harmonisierten Normen selbst in Verkehr bringen. Bei der alten Maschinenrichtlinie waren das etwa 800 Normen. Für die neue MVO müssen alle Normen neu harmonisiert werden, wobei aufgrund rechtlicher Unsicherheit mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen ist. Wenn für bestimmte Produkte keine harmonisierten Normen zur Verfügung stehen, muss auch bei diesen Produkten eine Notifizierte Stelle in die Zulassung einbezogen werden.
Die TÜV SÜD Product Service GmbH ist Notifizierte Stelle für die meisten Produkte und Produktgruppen in Anhang I der MVO. „Zudem haben wir Prozesse und Prüfverfahren entwickelt, um trotz noch fehlender harmonisierter Normen neue Anforderungen in Bereichen wie Cybersicherheit und KI prüfen und zertifizieren zu können“, sagt Benedikt Pulver, Leiter der Abteilung Maschinensicherheit bei TÜV SÜD Product Service. „Damit bieten wir Herstellern eine schnelle und effiziente Möglichkeit, die CE-Konformität ihrer Maschinen und Komponenten auf Basis der MVO nachzuweisen.“
TÜV SÜD ist eines der führenden Prüf- und Zertifizierungsunternehmen im Bereich der Maschinensicherheit. Die Expertinnen und Experten kennen sich mit nationalen und internationalen Standards aus und unterstützen Unternehmen bezüglich der Methodik zur Umsetzung der MVO und bei der Entscheidung, welches Konformitätsbewertungsverfahren angewendet werden muss. „Nach unseren bisherigen Erfahrungen wird der Aufwand für die Umstellung häufig unterschätzt“, berichtet Rudolf Bültermann, Experte für Maschinensicherheit bei der TÜV SÜD Industrie ServiceGmbH. Seine Einschätzung: Wer sich bisher noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hat und jetzt nicht schnell handelt, wird sich selbst in große Schwierigkeiten bringen.
Weitere Informationen zu den Dienstleistungen in diesem Bereich gibt es unter tuvsud.com/maschinenverordnung.
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 30.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0,autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de
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