Vogelschutz kontra Ordnungsliebe – warum das Hecken schneiden jetzt immer noch tabu ist

Was viele nicht wissen – oder ignorieren: Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5) ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze stark zurückzuschneiden oder zu entfernen. Erlaubt sind in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Doch wo endet der Form- und Pflegeschnitt, wo beginnt der vogelgefährdende Radikalschnitt?
\“Ein erlaubter Schnitt liegt vor, wenn einzelne Zweige seitlich oder nach oben aus der Hecke ragen und so gestutzt werden, dass die ursprüngliche Höhe und Breite der Hecke erhalten bleiben. Keinesfalls bedeutet das, dass man die ganze Hecke stutzen oder in geometrische Form schneiden darf\“, sagt Hinrichs. Wer beim Schneiden ein Nest zerstört oder Jungvögel gefährdet, riskiert Bußgelder von mehreren tausend Euro.
Dem Vogelschutz zuliebe heißt es also: Finger weg von der elektrischen Heckenschere. Und mit der normalen Astschere nur das Nötigste abschneiden, zum Beispiel, um Wege freizuhalten. Immer gilt es, genau hinzuschauen, ob gefiedertes Leben im Grün steckt. Denn Amsel, Zaunkönig, Heckenbraunelle und Rotkehlchen brüten oft mehrmals im Jahr – vor allem, wenn das Futterangebot stimmt. Und das ist in diesem vielerorts regenreichen Sommer in vielen naturnahen Gärten der Fall: Regenwürmer und Insekten sind ausreichend vorhanden. Perfekte Bedingungen für eine zweite Brut – die es zu schützen gilt.
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