Vertragshilfe24 klärt auf: Widerruf von alten Lebensversicherungen bald nicht mehr möglich

Doch damit soll bald Schluss sein, wenn es nach der Bundesregierung geht. Zurzeit liegt ein\“Entwurf eines Gesetzes zurÄnderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts\“vor, der angeblich dem Verbraucherschutz diesen soll. Wörtlich heißt es in dem Referentenentwurf:\“Ziel dieser Richtlinie ist in erster Linie die Gewährleistung eines durchgehend hohen Verbraucherschutzniveaus im gesamten Binnenmarkt.\“Das kritisiert Sven Enger, Geschäftsführer der auxinum GmbH, Berlin, und ehemaliger Vorstand von Versicherungsgesellschaften scharf:\“Verbrauchern soll das Recht beschnitten werden, einen Versicherungsvertrag anzufechten, wenn der nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde. Das schützt vielleicht die Versicherungsgesellschaften, aber ganz sicher nicht die Kunden von Lebensversicherungen.\“
Sven Enger rät Versicherten, jetzt schnell prüfen zu lassen, ob sie ihren Vertrag noch anfechten können, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Das Gesetz sei zwar noch gar nicht verabschiedet, aber Versicherungsgesellschaften würden erfahrungsgemäß die Verfahren in die Länge ziehen. Versichertesollten sich auf dem Verbraucherportal Vertragshilfe24.de über verschiedene Möglichkeiten informieren, Verträge anzufechten oder lukrativ und professionell abzuwickeln.
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Jürgen Braatz
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