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Verteidigungsstrategien bei Fahrerflucht

Frage: Herr Schüler, Sie vertreten häufig Mandanten, denen Fahrerflucht vorgeworfen wird. Warum verzichten Ihrer Erfahrung nach viele Betroffene zunächst darauf, einen Anwalt einzuschalten?

Rechtsanwalt Schüler: Das hat mehrere Gründe. Viele Menschen sind in dieser Situation schlicht überfordert. Der Schreck nach einem Unfall sitzt tief, und wenn dann die Polizei anruft oder ein Anhörungsschreiben kommt, neigen viele dazu, schnell zu reagieren – aus Angst, alles noch schlimmer zu machen. Manche denken, sie könnten den Fall „selbst erklären“ oder mit einem einfachen Geständnis Milde erreichen. Andere wiederum glauben, ein Anwalt sei nur nötig, wenn man unschuldig ist.

Das Gegenteil ist der Fall: Gerade wer schuldig ist oder sich schuldig fühlt, braucht rechtliche Unterstützung, um die Folgen zu begrenzen.

Frage: Viele haben also Hemmungen, weil sie glauben, ein Anwalt könne ohnehin nichts mehr ändern?

Schüler: Genau. Dieses Denken ist weit verbreitet, aber gefährlich. Das deutsche Strafverfahren ist komplex. Selbst wenn jemand den Unfallort verlassen hat, bedeutet das noch lange nicht automatisch eine Verurteilung. Es geht um Vorsatz, Wahrnehmbarkeit, Schadenshöhe, Meldepflichten – lauter rechtliche Details, die ein Laie gar nicht überblicken kann.
Ein Anwalt kann prüfen, ob der Tatbestand tatsächlich erfüllt ist, ob Beweise verwertbar sind und ob Möglichkeiten zur Strafmilderung bestehen. Wer ohne juristische Begleitung eine Aussage macht, läuft Gefahr, sich selbst zu belasten – und das ist oft der Punkt, an dem die Verteidigung schwierig wird.

Frage: Sie sagen, auch wer schuldig ist, sollte einen Anwalt nehmen. Warum ist das so wichtig?

Schüler: Weil Schuld nicht bedeutet, dass alles verloren ist. Das Strafmaß und die Nebenfolgen – insbesondere der Führerscheinentzug – hängen stark davon ab, wie man sich im Verfahren verhält.
Ein Anwalt kann zum Beispiel erreichen, dass das Verfahren nach§ 153a StPO eingestellt wird, wenn der Schaden wiedergutgemacht wird und der Beschuldigte einsichtig ist. Das bedeutet: keine Verurteilung, kein Eintrag im Führungszeugnis, und oft bleibt der Führerschein erhalten.

Zudem kann ich als Verteidiger dafür sorgen, dass das Verhalten des Mandanten im richtigen Licht dargestellt wird – etwa, dass er in einer Stresssituation handelte, den Unfall nicht bemerkt hat oder unmittelbar nachträglich die Polizei informieren wollte. Das kann über das Strafmaß entscheiden.

Frage: Viele Beschuldigte glauben, durch ein Geständnis automatisch besser dazustehen. Ist das wirklich so?

Schüler: Nur bedingt. Ein Geständnis kann sich strafmildernd auswirken, aber nur, wenn es rechtlich sauber eingebettet ist und nicht neue Probleme schafft. Ich erlebe häufig, dass Mandanten in bester Absicht unbedachte Aussagen machen – etwa, sie hätten „den Knall gehört, aberdachten, es sei nichts passiert“. Damit gestehen sie ungewollt, den Unfall bemerkt zu haben – und damit ist der Tatbestand der Fahrerflucht praktisch erfüllt.

Mit anwaltlicher Beratung lässt sich eine Einlassung formulieren, die glaubwürdig, aber rechtlich sicher ist. Das Ziel ist immer, Verantwortung zu zeigen, ohne sich über das rechtlich Notwendige hinaus zu belasten.

Frage: Gibt es typische Missverständnisse, die Sie in der Beratung immer wieder aufklären müssen?

Schüler: Ja, mehrere. Ein Klassiker ist der Glaube, man könne den Unfall später telefonisch „nachmelden“, um die Sache zu bereinigen. Viele wissen nicht, dass das nur unter engen Voraussetzungen strafbefreiend wirkt – nämlich unverzüglich und bei geringem Schaden.
Ein weiteres Missverständnis betrifft den Unterschied zwischen Fahrer und Halter. Nur weil ein Fahrzeug einem gehört, heißt das nicht automatisch, dass man selbst gefahren ist. Die Polizei geht aber oft genau davon aus. Hier ist es meine Aufgabe, zu prüfen, ob die Beweislage diese Annahme überhaupt trägt.
Viele unterschätzen außerdem die Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis: Schon bei einem Schaden von über 1.300 Euro kann der Führerschein entzogen werden – selbst bei einem Ersttäter. Diese Folgen lassen sich nur durch gezielte Verteidigungsarbeit abwenden.

Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Mandant tatsächlich einen Fehler begangen hat?

Schüler: Selbst dann gibt es viele Optionen. Ich kann auf tätige Reue (§ 142 Abs. 4 StGB) hinwirken, wenn der Mandant den Vorfall schnell und freiwillig meldet. Ich kann eine Einstellung gegen Auflage anregen oder mit der Staatsanwaltschaft über eine mildere Bewertung des Falls verhandeln.

Gerade bei Ersttätern ist oft eine Verfahrenseinstellung oder Bewährungsregelung erreichbar. Auch die Schadenswiedergutmachung spielt eine große Rolle – wer aktiv Verantwortung übernimmt, signalisiert Einsicht und Reue. Das beeinflusst Gerichte positiv.
Kurz gesagt: Selbst wenn die Tat feststeht, kann ein Anwalt viel tun, um das Ergebnis menschlich und verhältnismäßig zu gestalten.

Frage: Warum glauben Sie, dass viele Menschen die Gefahr eines solchen Vorwurfs unterschätzen?

Schüler: Weil sie die Tragweite nicht kennen. Viele denken: „War ja nur ein Kratzer, das regelt die Versicherung.“ Aber Fahrerflucht ist kein Bagatelldelikt, sondern eine Straftat. Schon ein kleiner Schaden kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkten und einem Eintrag im Führungszeugnis führen.

Wer beruflich auf das Auto angewiesen ist, steht dann schnell vor existenziellen Problemen. Genau deshalb sollte man sich sofort anwaltlich beraten lassen, anstatt abzuwarten oder eigene Erklärungen abzugeben. Jede Stunde kann entscheidend sein.

Frage: Ihr Fazit: Warum ist anwaltliche Unterstützung auch dann sinnvoll, wenn man Fehler gemacht hat?

Schüler: Weil der Anwalt nicht nur verteidigt, sondern gestaltet. Er kann den Ablauf des Verfahrens beeinflussen, Schaden begrenzen und oft eine zweite Chance ermöglichen. Das Strafrecht kennt viele Wege, milde oder außergerichtliche Lösungen zu finden – aber diese Wege kennt nur, wertäglich damit arbeitet.
Selbst wer weiß, dass er etwas falsch gemacht hat, sollte sich verteidigen lassen. Es geht nicht darum, etwas zu vertuschen, sondern darum, fair behandelt zu werden und das Verfahren unter Kontrolle zu behalten.
Mein Rat ist daher klar: Nie ohne Anwalt! Gerade bei einem Vorwurf wie Fahrerflucht kann das den Unterschied zwischen einer einmaligen Panne und einem lebenslangen Makel machen.

Fazit:
Der Verzicht auf anwaltliche Unterstützung ist oft der größte Fehler im gesamten Verfahren. Ob unschuldig oder schuldig – ein Fachanwalt wie Oliver Schüler sorgt dafür, dass Rechte gewahrt, Beweise geprüft und Chancen genutzt werden.
Fahrerflucht ist kein Fall für Eigeninitiative, sondern für professionelle Verteidigung – ruhig, überlegt und rechtssicher.

Posted by on 19. November 2025.

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Categories: Allgemein

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