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Vergleich mit Arbeitslosigkeitsversicherung R+V

 


Der Versicherungsnehmer wurde Ende Mai 2023 betriebsbedingt gekündigt. Er beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Arbeitslosigkeitsversicherung, der R+V Allgemeine Versicherung, wegen Arbeitslosigkeit. Die Versicherung lehnte den Antrag aber ab und begründete dies damit, dass der zuvor erfolgte Arbeitsplatzwechsel ihr nicht angezeigt worden sei und sie daher leistungsfrei sei.
Mandatsübernahme durch L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., übernahm in der Folge die Korrespondenz mit der Versicherung. Zur Unterstützung wurde schließlich noch der Ombudsmann für Versicherungen einbezogen.
Vergleich mit der R+V Versicherung
Die R+V bot daraufhin einen Vergleich an, der einen erheblichen Anteil der bestehenden Forderung unseres Mandanten vorsah.„Unser Mandant nahm dieses Angebot gerne an“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A. „Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat.“

Posted by on 7. Juni 2025.

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Categories: Allgemein

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