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Vergütung Häusliche Krankenpflege: bpa e.V. und AOK Sachsen-Anhalt erzielen Einvernehmen / Pflegedienste und Krankenkassen schließen eine Vergütung für die häusliche Krankenpflege in Sachsen-Anhalt ab

 

AOK und bpa haben nach intensiven Verhandlungen jetzt die Weichen für eine Vereinbarung getroffen, mit der eine Nachzahlung ausstehender Vergütungen für die Jahre 2023 und 2024 sowie eine an den Lohnsteigerungen orientierte Anpassung für das Jahr 2025 geregelt wird. Diese weitreichende Vereinbarung umfasst auch die Innungskrankenkassen, Ersatzkassen undBetriebskrankenkassen sowie weitere Vertragspartner privater Pflegedienste.

Pressekontakt:

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Daniel Heyer, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 0391 24 35 86 30
Sachsen-anhalt@bpa.de

AOK-Sachsen-Anhalt:
Anna Mahler, Leiterin der Pressestelle und Pressesprecherin
Tel. 0391 2878 44426
Anna-kristina.mahler@san.aok.de

Original-Content von: bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.,übermittelt durch news aktuell

Posted by on 26. November 2024.

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Categories: Allgemein

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