Verbraucherstudie zur Restkreditversicherung / Gesetzliche Wartefrist ab Anfang 2025 stößt auf Ablehnung / Mehrheit erwartet weiter Angebote zur Absicherung

\“Konsumenten schätzen ihre Vertragsfreiheit\“, sagt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes, und ergänzt:\“Dies gilt selbstredend auch für den Abschluss von Versicherungen.\“Wenn künftig innerhalb der ersten Woche nach Abschluss eines Kreditvertrages ein Versicherungsfall eintritt, sind die Kunden zwangsläufig unversichert. Der Bankenfachverband hatte sich daher auch gegen die europarechtswidrige Einführung einer Wartefrist für die RKV ab 2025 ausgesprochen.
Jeder vierte Ratenkredit ist versichert
Rund 24 Prozent aller Privathaushalte verwenden der Studie zufolge Ratenkredite, um private Investitionen zu tätigen. Davon haben 27 Prozent eine Restkreditversicherung abgeschlossen. Nahezu alle Finanzierungsnutzer erachten die Absicherung mindestens eines Risikos als sinnvoll. Mit einem Anteil von 72 Prozent erwartet überdies die große Mehrheit aller Befragten weiterhin Angebote zur Absicherung bereits bei Abschluss des Kreditvertrages.\“Das Informations- und Absicherungsbedürfnis der Verbraucher ist weiterhin hoch\“, so Loa.
Infografik 2024 – Restkreditversicherung (https://ssl.bfach.de/media/file/60401.Infografik_Restkreditversicherung_2024_BFACH.pdf)
Marktstudie Konsumfinanzierung 2024 – Restkreditversicherung (https://ssl.bfach.de/media/file/60411.Marktstudie_2024_Restkreditversicherung_BFACH.pdf)
Textfassung der Presseinformation (https://ssl.bfach.de/media/file/60421.BFACH-PI_24-12_19_Marktstudie_Konsumfinanzierung_2024_Restkreditversicherung.docx)
Pressekontakt:
Bankenfachverband
Stephan Moll, Referatsleiter Markt und PR
Tel. 030 2462596-14
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Categories: Allgemein
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