vbw sieht dringende Notwendigkeit zur Flexibilisierung des deutschen Arbeitsrechts / Brossardt:\“Überregulierung schadet dem Standort, Betriebe benötigen Gestaltungsspielraum\“

Ein wesentlicher Ansatzpunkt eines zukunftsfähigen Arbeitsrechts ist laut Brossardt die Modernisierung des Arbeitszeitrechts:\“Die vbw fordert seit Langem, die tägliche Höchstarbeitszeit abzuschaffen und durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu ersetzen, und zwar in allen Bereichen und Branchen. Zudem muss die Zeiterfassung möglichst unbürokratisch handhabbar und Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein.\“Der vbw Hauptgeschäftsführer warnte zudem davor, den aktuellen Gesetzentwurf zur Tariftreue unverändert auf den Weg zu bringen:\“Die Umsetzung dieses Vorhabens würde den Aufwand für alle Unternehmen massiv erhöhen, die an öffentlichen Aufträgen des Bundes beteiligt sind – insbesondere kleine und mittelständische Betriebe würden benachteiligt. Zudem stellt der Gesetzentwurf die Tarifautonomie infrage. Das ist nicht hinnehmbar. Am sinnvollsten wäre es, komplett darauf zu verzichten.\“
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie macht eine Reform der deutschen Gesetzgebung nötig. Brossardt mahnte, die Vorgaben aus Brüssel nicht überzuerfüllen.\“Der bisher in Deutschland geltende Rechtsrahmen hat nicht zu mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern beigetragen. Wir erwarten von der Bundesregierung, bei der anstehenden Überarbeitung auf unnötige Belastungen für die Wirtschaft zu verzichten.\“Ebenso kritisch sieht Brossardt eine mögliche Ausweitung des Mitbestimmungsrechts im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes.\“Tatsache ist aber: Der Gesetzgeber muss die Betriebsverfassung modernisieren. Die Mitbestimmung muss künftig schneller und digitaler funktionieren, um die Verfahren insgesamt zu beschleunigen. Außerdem ist eine praxisgerechtere Ausgestaltung erforderlich, die auch notwendige Transformationsprozesse unterstützt\“, betonte er.
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