Unser Aufenthalt gilt bis 2027 – unsere Karte auch!

Für Schutzberechtigte bedeutet das unter anderem, dass die Online-Ausweisfunktion (eID) häufig nicht mehr genutzt werden kann. Digitale Anträge und Ident-Verfahren brechen ab, weil Systeme und Portale das hinterlegte Ablaufdatum als maßgeblich werten und die Karte automatisch zurückweisen.
Auch auf dem Arbeitsmarkt führt die Diskrepanz zwischen Rechtslage und Kartenaufdruck zu Problemen. Arbeitgeber, Plattformen und Banken erkennen die eAT-Karte oftmals nicht als gültig an. Dadurch verzögern sich Einstellungen, Kontoeröffnungen und Vertragsabschlüsse oder scheitern vollständig, obwohl der rechtliche Status eigentlich gesichert ist.
Hinzu kommt eine wachsende Unsicherheit beim Reisen. An Grenzen, bei Airlines oder anderen Kontrollen wird häufig eine sichtbar gültige Karte verlangt. Wer dann nur eine formal fortgeltende, aber optisch abgelaufene eAT vorlegen kann, läuft Gefahr, zurückgewiesen zu werden oder langwierige Kontrollen zu erleben.
Auch der Zugang zu Sozialleistungen und Verwaltungen wird erschwert. Viele Betroffene müssen persönlich bei Behörden, Jobcentern oder Krankenkassen vorsprechen, weil die vorgesehenen Online-Portale ohne aktive eID oder mit einer\“abgelaufenen\“Karte nicht funktionieren. Das kostet Zeit, Ressourcen und erschwert Integration.
Gleichzeitig hat sich in den Bundesländern ein Flickenteppich an Übergangslösungen entwickelt. Während die Rechtslage für alle gleich ist, handeln einzelne Behörden, Banken und Institutionen sehr unterschiedlich. Das führt zu Unsicherheit, Frust und dem Eindruck, dass die Umsetzung des verlängerten Schutzstatusvom Wohnort abhängt.
Die Petition fordert deshalb, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung veranlasst, gemeinsam mit den Ländern für alle Schutzberechtigten nach § 24 AufenthG verlässliche und klar erkennbare Nachweise bis zum 04.03.2027 zu schaffen. Vorgeschlagen werden beispielsweise neue eAT-Karten mit korrekter Gültigkeit bis 04.03.2027 und aktivierter eID, damit digitale Identitätsverfahren und Online-Verwaltungsleistungen wieder regulär genutzt werden können.
Als weitere Option wird ein bundeseinheitliches Zusatzdokument in Form eines Beiblatts oder Sicherheitsaufklebers genannt. Dieses Zusatzdokument oder eine digitale Fortgeltungs-Bescheinigung mit QR-Code soll bundesweit bei Behörden, Banken, Arbeitgebern und der Polizei anerkannt werden und den verlängerten Schutzstatus eindeutig und schnell nachprüfbar machen.
Zudem fordert die Petition, Gebühren zu ermäßigen oder ganz zu erlassen und klare, einheitliche Vollzugshinweise für alle beteiligten Stellen zu schaffen. Wer denselben Schutzstatus hat, soll nach dem Leitgedanken der Petition auch denselben Zugang zu Arbeit, Banking, Reisen und digitaler Verwaltung haben – unabhängig davon, welches Datum zufällig auf seiner Karte steht.
Wer diesePetitioninitiiert hat
Initiator der Petition ist Mihajlo Udlis, Leiter der staatlich anerkannten UDLIS Academy mit Zulassung nach dem AWbG NRW und AZAV, Mitglied des Deutschen Verbands der Pressejournalisten (DVPJ) und IHK-zertifizierter Relocation-Experte. Mit einer Community von nahezu 200.000 Followern undüber 20.000 Teilnehmenden an seinen kostenfreien politischen und bildungsorientierten Formaten in den Jahren 2024 bis 2025 setzt er sich dafür ein, dass Rechtssicherheit, Fairness und digitale Teilhabe für Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland nicht nur versprochen werden, sondern im Alltag tatsächlich ankommen.
Categories: Allgemein
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