Umsatzsteuer-Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025

Ab dem 01.01.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze zur Pflicht, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sogenannte B2B-Umsätze im Inland).
Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert unter anderem über folgende Punkte:
– Allgemeine Erläuterungen zur E-Rechnung (unter anderem Darstellung der Unterschiede zur Papierrechnung oder sonstige digitale Formate wie zum Beispiel PDF-Dateien),
– anerkannte E-Rechnungs-Formate,
– stufenweise Einführung der E-Rechnung,
– wesentliche Neuerungen für Unternehmen,
– Voraussetzungen für den Empfang einer E-Rechnung,
– Aufbewahrung von E-Rechnungen.
Hinweis:
Zur Informationsseite des BayLfSt gelangen Sie hier:
https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/weitere-themen/e-rechnung
Quelle: BayLfSt online, Meldung v. 8.9.2024 (il)
Fundstelle(n): NWB KAAAJ-72879
Categories: Allgemein
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