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Umsatzsteuer-Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025

 

Essen – Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat weitere Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 veröffentlicht.\“Der Hintergrund dafür ist, dass eine E-Rechnung eine elektronische Rechnung ist, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet\“, erläutert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der SteuerberatungskanzleiRoland Franz&Partnerin Essen und Velbert.

Ab dem 01.01.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze zur Pflicht, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sogenannte B2B-Umsätze im Inland).

Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert unter anderem über folgende Punkte:

– Allgemeine Erläuterungen zur E-Rechnung (unter anderem Darstellung der Unterschiede zur Papierrechnung oder sonstige digitale Formate wie zum Beispiel PDF-Dateien),

– anerkannte E-Rechnungs-Formate,

– stufenweise Einführung der E-Rechnung,

– wesentliche Neuerungen für Unternehmen,

– Voraussetzungen für den Empfang einer E-Rechnung,

– Aufbewahrung von E-Rechnungen.

Hinweis:

Zur Informationsseite des BayLfSt gelangen Sie hier:

https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/weitere-themen/e-rechnung

Quelle: BayLfSt online, Meldung v. 8.9.2024 (il)

Fundstelle(n): NWB KAAAJ-72879

Posted by on 29. Oktober 2024.

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Categories: Allgemein

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