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Transparenz und Fairness auf dem Dürener Wohnungsmarkt: Der erste qualifizierte Mietspiegel 2025 ist da

 

Düren, Januar 2025 – Die Stadt Düren hat ihren ersten qualifizierten Mietspiegel veröffentlicht. Dies ist ein bedeutender Schritt für mehr Gerechtigkeit und Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Der qualifizierte Mietspiegel löst den bisherigen einfachen Mietspiegel ab und bietet Mietern und Vermietern eine fundierte Orientierungshilfe.
Vorteile eines qualifizierten Mietspiegels: Der neue Mietspiegel basiert auf einer umfangreichen Datenerhebung und wissenschaftlichen Auswertung. Er erfüllt die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 558d BGB und genießt eine hohe Rechtssicherheit. Für Mieter bedeutet dies klare Transparenz über die ortsübliche Vergleichsmiete und schützt vor überhöhten Mietforderungen. Vermieter profitieren von einer zuverlässigen Basis für Mietpreisgestaltung und Mieterhöhungen, wodurch potenzielle Rechtsstreitigkeiten minimiert werden.
Rolle des qualifizierten Mietspiegels bei Mieterhöhungen: Ein qualifizierter Mietspiegel bietet klare Vorteile gegenüber anderen Nachweisen der ortsüblichen Vergleichsmiete, wie beispielsweise Gutachten oder Vergleichswohnungen. Seine wissenschaftliche Fundierung und Anerkennung durch Interessenvertreter beider Seiten sorgt dafür, dasser häufig als verlässlicher Maßstab dient. Vermieter können ihn bei Mieterhöhungen direkt heranziehen, da er eine widerlegbare gesetzliche Vermutung genießt (§ 558d Abs. 3 BGB).
Einschränkungen des Mietspiegels Düren: Der Mietspiegel ist jedoch nicht für alle Arten von Mietverhältnissen geeignet. In folgenden Fällen wird eine individuelle sachverständige Bewertung erforderlich:
• Selbstgenutztes Wohneigentum
• Neubauwohnungen, die nach dem 1. Juni 2024 fertiggestellt wurden
• Preisgebundene Wohnungen (öffentlich gefördert)
• Wohnungen mit WC außerhalb der Wohnung oder ohne eigenen Eingang
• Ungewöhnliche Wohnverhältnisse, wie Untermietverhältnisse oder möblierte Wohnungen
• Wohnraum, der verbilligt oder kostenlos überlassen wird
• Besondere Nutzungen, wie betreutes Wohnen oder Wohnraum in Senioren- und Pflegeheimen
In diesen Fällen bietet der qualifizierte Mietspiegel keine Orientierung, und eine individuelle sachverständige Auswertung ist unerlässlich.
Beispielwohnung am Kaiserplatz: Um die Anwendung des Mietspiegels zu verdeutlichen, dient eine Beispielwohnung in der Straße Kaiserplatz als Rechenbeispiel. Die Wohnung verfügt über folgende Merkmale:
• Größe: 63 m²
• Ausstattung: Balkon, Etagenheizung
• Baujahr: 1955
• Wohnlage: Mittlere Wohnlage
• Modernisierung: Badezimmer modernisiert in den letzten 15 Jahren
Berechnung:
1. Basismiete laut Mietspiegel: 7,10€/m²
2. Abschläge Baujahr: -12 % (-0,85 €/m²)
3. Zuschläge Balkon: +2 % (+0,14 €/m²)
4. Zuschläge Badezimmer: +5 % (+0,36 €/m²)
Ergebnis: Die ortsübliche Vergleichsmiete beträgt 6,75 €/m², was einer monatlichen Nettokaltmiete von 425,25 € entspricht.

Meinung des Sachverständigen Raphael Kaiser: „Der qualifizierte Mietspiegel ist ein großer Fortschritt. Er ermöglicht es Mietern und Vermietern, auf einer objektiven Basis zu handeln. Besonders in einem angespannten Markt wie in Düren schafft dies Vertrauen und Sicherheit. Dennoch ist er nicht für alle Wohnverhältnisse anwendbar. Hier sind individuelle Bewertungen gefragt, um Gerechtigkeit und Präzision sicherzustellen,“ erklärt Raphael Kaiser, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung.
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Posted by on 13. Januar 2025.

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Categories: Allgemein

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