Tennisprofi Andreas Mies verklagt Creditreform auf Schmerzensgeld / Rechtswidrige Kontopfändung blockierte Karriere des French Open Siegers

Hintergrund
Der Profispieler ist seit Jahren Opfer von Identitätsbetrug. Es wurden in seinem Namen Verträge geschlossen, die zu unberechtigten Forderungen führten. Im Jahr 2024 erwirkte Creditreform im Auftrag der TUI Deutschland GmbH einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über mehr als 5.000 EUR – ohne dass gegen Mies ein vollstreckbarerTitel existierte. Die Pfändung betraf vier Konten, darunter sein Geschäftskonto.
Trotz wiederholter Hinweise auf den Identitätsdiebstahl und anwaltlicher Intervention reagierte Creditreform nicht. Erst nach mehreren Wochen wurde die offensichtlich rechtswidrige Maßnahme aufgehoben. Die Folgen waren gravierend: Rechnungen konnten nicht bezahlt werden, Rücklastschriften und Gebühren häuften sich, die Reputation des Athleten als verlässlicher Geschäftspartner litt.
Sportliche Folgen
Die Kontopfändung traf Mies in der entscheidenden Vorbereitungsphase für die Saison 2025. Ein sportwissenschaftliches Gutachten und eine sportpsychologische Stellungnahme bestätigen den direkten Zusammenhang zwischen der Pfändung und dem anschließenden Leistungsabfall. Die psychische Belastung führte zu massiven Konzentrationsproblemen und beeinträchtigte die Leistungs- und Wettkampffähigkeit des Profis.
Rechtliche Einordnung
Die Klage begründet die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs sowie datenschutzrechtliche Verstöße. Creditreform habe Prüf- und Sorgfaltspflichten missachtet, indem konkrete Hinweise auf Identitätsdiebstahl ignoriert wurden. Der hierdurch entstandene (immaterielle) Schaden sei dem Kläger zu ersetzen.
Systemisches Problem
Rechtswidrige Kontopfändungen aufgrund fahrlässiger Datenverarbeitungen sind kein Einzelfall. Viele Unternehmen nehmen in Kauf, dass Betroffene ihre Grundrechte nicht effektiv wahren können. Mies ist bereit, den gesamten Instanzenzug zu nutzen, um durchzusetzen, dass Auskunfteien und Inkassounternehmen ihre Berechtigung zu Vollstreckungsmaßnahmen und entsprechende Datenverarbeitungen sorgfältiger prüfen.
Die Klage wurde Creditreform zugestellt. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Während des laufenden Verfahrens werden sich der Kläger und seine Anwälte nicht öffentlich äußern. Über jede gerichtliche Entscheidung wird die Öffentlichkeit informiert.
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