Tardocillin®außer Vertrieb: InfectoPharm sichert Versorgung mit Benzylpenicillin-Benzathin durch Import aus Portugal

InfectoPharm weist ausdrücklich darauf hin, dass die Abgabe von noch im Handel befindlicher Ware von Tardocillin auch nach dem 15. Mai zulässig ist und das Präparat weiterhin zu Lasten der Krankenkassen erstattungsfähig bleibt. Als lieferfähige Alternative stellt die InfectoPharm-TochterfirmaPädiaBenzylpenicillin-Benzathin aus Portugalüber eine gesetzliche Ausnahmeregelung zur Verfügung. Parallel dazu arbeitet InfectoPharm mit höchster Priorität an einer tragfähigen Produktionsabsicherung im europäischen Raum.
Bei dem parenteralen Benzylpenicillin-Benzathin handelt es sich um Lentocilin S1200 Atral 1.200.000 I.E./4 ml (PZN 20375044), das auf Basis einer erteilten Gestattung aus Portugal importiert wird. Das Präparat kann über den Großhandel bezogen werden und wird sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenkassen erstattet. Aufgrund des bestehenden Versorgungsmangels darf Lentocilin S1200 Atral in fremdsprachiger Aufmachung abgegeben werden. Die deutsche Übersetzung der Fachinformation, die Gebrauchsinformation, die Gestattung sowie das aktuelle Informationsschreiben stehen auf der Homepage von InfectoPharm unter www.infectopharm.de/praeparate/lentocilin/ zum Download bereit.
Weblinks
ZurÜbersetzung der Fachinformation von Lentocilin S1200 Atral (deutsch)
ZurÜbersetzung der Gebrauchsinformation von Lentocilin S1200 Atral (deutsch)
Bekanntmachung des Versorgungsmangels vom 21.01.2026
§ 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG)
Categories: Allgemein
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